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Gehaltsumwandlung


Die betriebliche Altersvorsorge ist ein einfacher Weg, um später mehr Rente zu haben.

Mit der Gehaltsumwandlung geht das besonders einfach: Sie zahlen z.B. einen Teil aus dem Gehalt oder einer Sonderzahlung ein und wandeln dieses Geld in einen Beitrag für Ihre betriebliche Altersvorsorge um. Das lohnt sich sehr.

So zahlen Sie keine Steuern und Sozialabgaben – das Geld fließt direkt auf Ihr Vorsorgekonto bei der Pensionskasse. Denn der Staat fördert die Einzahlung stark und verzichtet dabei auf Abgaben.

Häufig legt auch noch der Arbeitgeber einen Zuschuss auf Ihre Gehaltsumwandlung obendrauf.


Es können im Jahr 3.624 Euro (2024) steuer- und sozialabgabenfrei eingezahlt werden (mögliche Beiträge des Arbeitgebers und eigene Beiträge zählen zusammen). 

Zwar schmälern die eingesparten Sozialabgaben ein klein wenig die gesetzliche Rente, aber die aus dem eigenen Beitrag sowie den eingesparten Steuern und Sozialabgaben finanzierte Rente der Pensionskasse ist weitaus höher.

Auch bei der Gehaltsumwandlung profitieren Sie von den niedrigen Kosten der Pensionskasse und ihrer starken Verzinsung. Zudem arbeitet die Pensionskasse ohne jegliche Abschlusskosten und provisionsfrei.

Weitere Informationen

Die Mitgliederbetreuung beantwortet gerne die Fragen zu Ihrer betrieblichen Altersvorsorge bei der Pensionskasse. Sie erreichen uns telefonisch montags bis freitags von 07:30 bis 18:00 Uhr unter 040 28 01 45-0.

Sie können uns sehr einfach über das Vorsorgeportal eine Nachricht senden. Dort finden Sie auch weitere Informationen zu Ihrer betrieblichen Altersvorsorge. Wenn Ihnen keine Zugangsdaten vorliegen, nutzen Sie bitte unsere Kontaktformulare. Bitte geben Sie in Ihrer Nachricht Ihre Bestandsnummer an, sofern vorhanden.

Muss ich Steuern auf die Leistungen (z.B. die Rente) zahlen?

Wenn die Beiträge steuerfrei über den Arbeitgeber eingezahlt werden, sind die daraus gezahlten Leistungen der Pensionskasse (Rente, Kapital) steuerpflichtig. Von den zu versteuernden Leistungen werden individuelle Freibeträge abgezogen. Das reduziert die Steuern. In der Regel werden die gesamten Alterseinkünfte (gesetzliche Rente, Betriebsrente, private Vorsorgeeinkünfte) erst ab einem Grenzwert besteuert. Bis dahin ist alles steuerfrei.

Muss ich Sozialabgaben auf die Leistungen (z.B. die Rente) zahlen?

Teilweise: Renten und Kapitalzahlungen sind zwar mit dem vollen Beitragssatz abgabenpflichtig (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil), aber nur in der Kranken- und Pflegeversicherung. Die Beitragspflicht beginnt erst, wenn die Summe Ihrer Betriebsrenten 176,75 Euro pro Monat übersteigt. Kapitalzahlungen werden für die Berechnung der monatlichen Grenze durch 120 geteilt. So viele Monate sind sie abgabenpflichtig.
 

Wie hoch darf mein Beitrag sein?

Sie bestimmen selbst, wie hoch Ihr eigener Beitrag ist. Sie können ihn jederzeit ändern oder ganz einstellen. Einschließlich der Arbeitgeberleistung werden Ihre Beiträge bis 3.624 Euro (2024) vom Staat und vom Arbeitgeber gefördert.
 

Kann ich auch mehr als 3.624 Euro einzahlen?

Ja, das geht. Lesen Sie die spezielle Information zu Beiträgen über 3.624 Euro einzahlen. Oder Sie nutzen den Familienzuschuss. Das ist zwar etwas komplizierter, aber für Einzahlungen oberhalb von 3.624 Euro besser.

Für den Fall, dass Sie die Beschäftigung beenden oder aus einem ruhenden Arbeitsverhältnis zurückkehren, lesen Sie die spezielle Information zu Abfindung / Nachzahlung.
 

Soll ich auch meine Vermögenswirksame Leistung (VL) einzahlen?

Das sehen die meisten Tarifverträge ohnehin vor. In unserem Merkblatt Vermögenswirksame Leistung einzahlen erfahren Sie, warum sich die Einzahlung lohnt.
 

Was muss ich für die Förderung tun?

Die Gehaltsumwandlung stimmen Sie mit Ihrer Personalabteilung ab. Um alles Weitere kümmern sich Ihr Arbeitgeber und die Pensionskasse. Sie müssen keine weiteren Formulare ausfüllen. Auch in Ihrer Steuerklärung müssen Sie nichts angeben.
Wenn Sie Ihre Beiträge über Ihren Arbeitgeber einzahlen, dann profitieren Sie bereits von den Steuervorteilen auf die gezahlten Beiträge.
 

Benötige ich meine jährliche Standmitteilung (vorher Kontoauszug) der Pensionskasse für die Steuererklärung?

Nein, wie vorher beschrieben organisieren die Pensionskasse und Ihr Arbeitgeber die staatliche Förderung für Sie. Eine zusätzliche Berücksichtigung der Beiträge aus der Gehaltsumwandlung in Ihrer Steuererklärung ist in diesem Fall nicht möglich. Daher wird z.B. die Standmitteilung (vorher Kontoauszug) nicht für die Steuererklärung benötigt.
 

Wie sehe ich, dass alles in meinem Vorsorgekonto angekommen ist?

In Ihrer nächsten Standmitteilung (vorher Kontoauszug) der Pensionskasse stehen alle für Sie eingezahlten Beiträge und die daraus resultierende Rente. Hier geht es zum Vorsorgeportal.
 

Was leistet die Pensionskasse?

Klicken Sie hier, wenn Sie mehr über die Leistungen erfahren wollen.

 

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Die Informationen zum Ausscheiden beim Arbeitgeber bzw. Übertragung Ihres Kapitals finden Sie unter dem Menüpunkt Arbeitgeberwechsel.
Die Information zur Mitgliedergruppe F sowie die Bedingungen der Mitgliedergruppe F sind für Sie in Ihrem Vorsorgeportal hinterlegt.
Information in English
Member Group F (Gehaltsumwandlung)
Overview

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Leistungen der Pensionskasse

Altersrente

Die Altersrente kann frühestens mit Vollendung des 60. Lebensjahres (für Zusagen ab 2012: Alter 62) und spätestens mit Alter 67 in Anspruch genommen werden. Vor Alter 67 nicht in Anspruch genommene Renten wirken als zusätzliche Beiträge. Die Rente der Pensionskasse kann auch vor Bezug der gesetzlichen Rente bezogen werden, z.B. bei Arbeitslosigkeit. Einzelheiten enthält das Merkblatt "Altersrente". Bei der Berechnung Ihrer Altersrente hilft Ihnen der Rentenrechner.

Die Altersrente können Sie einfach und bequem ca. 6 bis 8 Wochen vor dem gewünschten Rentenbeginn online über das Vorsorgeportal beantragen (Online-Rentenantrag).
 

Vorruhestandsrente

Ein Teil der erreichten Rente kann für den Vorruhestand genutzt und so die Zeit bis zum Beginn der gesetzlichen Rente überbrückt werden. Einzelheiten enthält das Merkblatt "Vorruhestandsrente". Berechnungen können Sie mit dem Vorruhestandsrechner durchführen.

Die Vorruhestandsrente muss 6 Monate vor Beginn per Option beantragt werden. Haben Sie die Option bereits ausgeübt, stellen Sie Ihren Antrag ca. 6 bis 8 Wochen vor dem gewünschten Beginn über das Kontaktformular im Vorsorgeportal oder telefonisch unter 040 28 01 45-0.
 

Hinterbliebenenleistung

Witwen, Witwer und eingetragene Lebenspartner erhalten lebenslang oder bis zur Wiederheirat 60% des Rentenanspruches des Begünstigten. Waisen erhalten bis zum 18. Lebensjahr - und während ihrer Ausbildung sogar bis zum 25. Lebensjahr - eine Waisenrente in Höhe von 20% bzw. in Höhe von 40% des erreichten Anspruches, wenn keine Witwen- oder Witwerrente gezahlt wird. Einzelheiten enthält das Merkblatt "Hinterbliebenenleistungen".

Für Ihren Antrag auf Hinterbliebenenrente nutzen Sie gerne das Kontaktformular im Vorsorgeportal oder rufen Sie uns einfach an unter 040 28 01 45-0.
 

Erwerbsminderungsleistung

Erwerbsminderungsrente wird während der Dauer der Erwerbsminderung nach Vorlage eines Rentenbescheides der gesetzlichen Rentenversicherung in Höhe des erreichten Rentenanspruchs gezahlt. Einzelheiten enthält das Merkblatt "Erwerbsminderungsleistung".

Für Ihren Antrag auf Erwerbsminderungsrente nutzen Sie gerne das Kontaktformular im Vorsorgeportal oder rufen Sie uns einfach an unter 040 28 01 45-0.
 

Kapital statt Rente

Weil eine Kapitalzahlung zur lebenslangen Versorgung ungeeignet ist, dürfen höhere Renten nur unter bestimmten Voraussetzungen durch eine Kapitalzahlung abgefunden werden. Ab Ausübung eines möglichen Kapitalwahlrechts entfällt die staatliche Förderung für weiter eingezahlte Beiträge.

Wenn die Rente weniger als 75,50 Euro (2024) monatlich beträgt, kann zum Rentenbeginn die Rente auf Antrag durch eine Kapitalzahlung in Höhe des gesamten Deckungskapitals ausgezahlt werden.

Wenn Sie in dem halben Jahr vor Vollendung Ihres 57. Lebensjahres die Option auf eine einmalige Kapitalauszahlung ausüben wollen, kontaktieren Sie uns gerne per Kontaktformular im Vorsorgeportal oder rufen Sie uns einfach an unter 040 28 01 45-0.

Haben Sie die Option bereits ausgeübt oder entscheiden sich für die Auszahlung einer Kleinrente, stellen Sie Ihren Antrag einfach und bequem ca. 6 bis 8 Wochen vor dem gewünschten Rentenbeginn online über das Vorsorgeportal (Online-Rentenantrag).

Weitere Informationen zur Auszahlung der Altersrente als Einmalkapital finden Sie im Merkblatt "Kapital statt Rente?".
 

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Haben Sie Fragen?

Sie erreichen Ihre Mitgliederbetreuer für alle Fragen zu Ihrem Vorsorgekonto, den Leistungen der Pensionskasse, dem Rentenantrag montags bis freitags zwischen 7.30 Uhr und 18.00 Uhr unter der Telefonnummer
040 / 280 145-0.Benachrichtigungsservice

Wie zufrieden sind Sie mit uns?

Wir möchten uns stetig verbessern und sind deshalb auf Ihr Feedback angewiesen. Welche besonders guten oder schlechten Erfahrungen haben Sie mit der Pensionskasse gemacht? Wir freuen uns auf Ihre Rückmeldung .
 
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