So kann Rente sein.

Betriebliche Altersvorsorge, oder kurz gesagt: bAV

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bAV IST GUT
UND SO WICHTIG

Damit Sie im Alter gut abgesichert sind, sollte nicht nur die gesetzliche Rente da sein. Es ist besser, noch etwas anderes zu haben.

Sie müssen sich um eine zusätzliche Rente kümmern. Der Staat setzt darauf, dass Sie die passende Wahl treffen und frühzeitig Geld sparen.

Mit der Hamburger Pensionskasse liegen Sie richtig – hier geht das mit Ihrer Altersvorsorge ganz einfach.

In Deutschland besteht die Altersvorsorge aus drei Säulen.

Für eine sichere Rente sollten daher rechtzeitig alle Rucksäcke gepackt sein. Denn die Verantwortung für einen entspannten Ruhestand liegt in Ihren Händen.

Mit dem Eintritt in die Rente fehlt auf einen Schlag Geld.

Zwischen Gehalt und gesetzlicher Rente gibt es eine Lücke. Sie sollte später so klein wie möglich sein. Also einfach bAV nachkippen – stark und clever.

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Absicherung einfach gemacht

Mit dem Eintritt in die Rente steht Ihnen auf einen Schlag weniger Einkommen zur Verfügung. Zwischen dem letzten Gehalt und der gesetzlichen Rente gibt es in der Regel einen deutlichen Unterschied. Das bedeutet, dass Sie bereits während Ihres Arbeitslebens etwas erwirtschaften und sicher anlegen müssen. Nur dann können Sie Ihren gewohnten Lebensstandard auch im Ruhestand halten.
Probleme bei der gesetzlichen Rente

Es gibt heute immer mehr ältere Menschen, die Rente bekommen. Gleichzeitig zahlen weniger junge Menschen in die Rentenkasse ein. Dadurch wird das Geld in der Rentenkasse knapper.

Außerdem leben die Menschen länger, sodass sie länger Rente bekommen. Die Löhne ändern sich oft langsamer als die Preise, und auch die Rente steigt nicht so schnell wie das Leben teurer wird.

Insgesamt gerät das gesamte System unter Druck noch sichere Renten zu zahlen.

Holen Sie sich das gute Gefühl: bAV mit der HPK.

An Ihrer Seite

Mit der betrieblichen Altersvorsorge liegen Sie richtig, denn sie bietet Ihnen persönlich sehr viele Vorteile, die Sie sonst nicht bekommen.

Die Mitgliedsunternehmen der Hamburger Pensionskasse übernehmen viel Verantwortung – auch über die gesetzlichen Verpflichtungen des Arbeitgebers hinaus. Sie bieten Ihnen eine starke bAV – mit attraktiven Leistungen des Arbeitgebers und einer großen staatlichen Förderung.

Mitmachen? Einfach an die Personalabteilung wenden.

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So läuft es
bei der bAV ab

Altersvorsorge-Angebote sind kompliziert? Hier kommt die einfache Version.

bAV kurz erklärt

An einer zusätzlichen Altersvorsorge führt heute kein Weg mehr vorbei. Hier gibt es die starke bAV – für die Beschäftigten aus den Mitgliedsunternehmen.

Einfach wie Eis essen

Rentenerhöhung: Sie zahlen zum Beispiel einen Teil Ihres Gehalts oder einer Sonderzahlung ein und wandeln dieses Geld in einen Beitrag zur bAV um.

Ihre Vorteile

Betriebliche Altersvorsorge mit der Hamburger Pensionskasse – sicher, stark und einfach gemacht.

Starke
Verzinsung

Clever &
sparsam

Hohe
Förderung

Frei von
Investoren

Mehrfache
Sicherheit

Provisions-
frei

Bürokratie-
frei

Voll
solidarisch

bAV-Super-Spar-Menü

Das beste Menü am Markt

Hier ist das beste Menü für die Altersvorsorge. Es ist für jeden Geschmack etwas dabei.

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Beitrag des Arbeitgebers

Viele Mitgliedsunternehmen der Hamburger Pensionskasse zahlen für ihre Beschäftigten einen (tariflichen) Arbeitgeberbeitrag* – zusätzliches Geld, das für die betriebliche Altersvorsorge bestimmt ist. Die Höhe dieses Beitrags kann unterschiedlich sein.

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Gehaltsumwandlung

Die Beiträge, die Ihr Arbeitgeber zahlt, sind ein erster Baustein für Ihre Altersvorsorge. Darauf können Sie aufbauen.

Wenn Sie selbst etwas einzahlen, gibt es bei der sogenannten Gehaltsumwandlung viel obendrauf. Sie wandeln dabei einfach einen Teil Ihres Gehalts oder einer Sonderzahlung in einen Beitrag zur betrieblichen Altersvorsorge um.

Das lohnt sich – denn auf diesen Betrag zahlen Sie keine Steuern und keine Sozialabgaben. So fließt direkt mehr Geld in Ihre betriebliche Altersvorsorge.

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Zuschuss zur Gehaltsumwandlung

Wenn Sie selbst etwas mit der Gehaltsumwandlung einzahlen, legt der Arbeitgeber häufig einen Zuschuss auf Ihre Gehaltsumwandlung obendrauf.*

Welches Menü gilt für Sie?

Informationen zur betrieblichen Altersvorsorge Ihres Arbeitgebers erhalten Sie in der Personalabteilung.

* Die Mitgliedsunternehmen der Hamburger Pensionskasse kommen aus unterschiedlichen Branchen und Bundesländern – daher unterscheiden sich auch die Angebote der Arbeitgeber.

Die Hamburger Pensionskasse überzeugt auch in finanzieller Hinsicht – mit Zahlen, die wirklich zählen. Für mehr Sicherheit und einen stabilen Lebensstandard im Alter.

Mitmachen?

Wenden Sie sich an die Personalabteilung Ihres Arbeitgebers, ob er eine bAV über die HPK anbietet.

Hinweis: Einige Tarifverträge sehen vor, dass Sie erst dann angemeldet werden, wenn Sie das bei Ihrem Arbeitgeber sagen. Vorher gibt es kein Geld für die bAV. Nutzen Sie diese Chance und verschenken Sie kein Geld! Wenden Sie sich an Ihre Personalabteilung und machen Sie mit.

Bereits dabei?!

Wenn Sie schon eine bAV bei der Hamburger Pensionskasse haben, wurden Sie darüber von Ihrem Arbeitgeber und der HPK informiert.

Mehr Leistung? Höhere Beiträge bedeuten mehr Leistung. Wenden Sie sich an die Personalabteilung Ihres Arbeitgebers. Weitere Informationen finden Sie auch im Bereich zur Gehaltsumwandlung.

Aufbauen

Ein Beitrag vom Arbeitgeber ist ein erster Baustein. Darauf sollten Sie aufbauen.

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Leistungen für viele Fälle.

Mit der betrieblichen Altersvorsorge liegen Sie richtig, denn sie bietet Ihnen persönlich sehr viele Vorteile.

Die Hamburger Pensionskasse zahlt Ihnen eine Rente im Alter – ein Leben lang. Zusätzlich können Sie – und auch Ihre Angehörigen – von weiteren Leistungen profitieren.

Gehaltsumwandlung schmeckt.

Wer selbst etwas in die betriebliche Altersvorsorge einzahlt, für den gibt es bei der sogenannten Gehaltsumwandlung viel obendrauf.

So sichern Sie sich alle Vorteile der bAV. Hierzu gibt es noch mehr Informationen – das sollten Sie wissen.

bAV

von | Aug. 24, 2025

Aktuelles zum zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetz

August 2025

Mit dem Bruch der Ampel-Koalition im Herbst 2024 wurden auch die Pläne für ein zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG II) zunächst auf Eis gelegt. Nun hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales einen Referentenentwurf zum BRSG II veröffentlicht.

Das neue BRSG II: Zwei Aspekte fallen auf

An dieser Stelle möchten wir Ihnen einen kurzen Überblick geben. Zwei Aspekte fallen rund um das neue BRSG sofort auf: Der vorgelegte Entwurf unterscheidet sich inhaltlich in weiten Teilen kaum vom Kabinettsentwurf aus dem September 2024. Jedoch hat sich der zeitliche Rahmen erheblich verändert – viele Regelungen greifen deutlich später.

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Weiterhin stehen Themen wie die "Stärkung der Sozialpartnermodelle", "höhere Abfindungsgrenzen" bei Verwendung für die Altersvorsorge sowie Regelungen zur "vorzeitigen Inanspruchnahme einer Betriebsrente" im Fokus. Auch die Verbesserungen im Bereich der sogenannten "Kleinverdienerförderung" (Dynamisierung) sind grundsätzlich zu begrüßen – auch wenn deren Umsetzung erst zu einem späteren Zeitpunkt vorgesehen ist. Einige dieser Änderungen können insbesondere für Pensionskassen spürbare Verbesserungen mit sich bringen.

Wichtige Impulse, Potenzial für Erweiterungen

Das BRSG II setzt wichtige Impulse – bietet jedoch zugleich noch viel Potenzial für sinnvolle Erweiterungen. Einen Link zum Referentenentwurf finden Sie hier:

In den kommenden Monaten (nach der Sommerpause) folgen die nächsten Schritte im Gesetzgebungsverfahren. Zunächst besteht die Möglichkeit zur Stellungnahme – etwa für Verbände und Organisationen.

Wir behalten das BRSG II für Sie und unsere Versorgungseinrichtungen weiterhin fest im Blick und planen entsprechende Informationsangebote über unsere Kanäle und Veranstaltungsformate.

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Leidenschaft

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bAV-STRATEGIEN

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