So kann Rente sein.
Rundum abgesichert

Unser Top-Modell
Die Hamburger Pensionskasse bietet unterschiedliche Angebote für eine betriebliche Altersvorsorge an.
Die folgenden Informationen gelten in der

Abgaben
Auf einen Blick: Alles zu Steuern und Sozialabgaben bei der betrieblichen Altersvorsorge.
Wir haben die wichtigsten Regelungen und aktuellen Zahlen kompakt für Sie zusammengestellt.
bETRIEBLICHE
ALTERS
VORSORGE
F wie Fundament und Fortschritt
Bei der Altersvorsorge in Deutschland gab es immer wieder Änderungen.
Die Mitgliedergruppe F der Hamburger Pensionskasse steht seit Jahren für Stabilität. Im Laufe der Zeit wurden jedoch die Berechnungsgrundlagen angepasst, daher gibt es verschiedene Versionen (Generationen).
Mit dem Start der betrieblichen Altersvorsorge bei der Hamburger Pensionskasse erhalten Beschäftigte stets die aktuellste Version – derzeit ist es die Mitgliedergruppe F(21). Eine Anmeldung in frühere Versionen ist nicht möglich.
Starke Leistungen
Die Mitgliedergruppe F hat unterschiedliche Versionen (Generationen).
62. Lebensjahres
62. Lebensjahres
60. Lebensjahres
60. Lebensjahres
Kündigung und vorzeitige Auszahlung
Eine vorzeitige Auflösung der betrieblichen Altersvorsorge mit Auszahlung ist gemäß den Allgemeinen Bedingungen der Hamburger Pensionskasse in Verbindung mit dem Betriebsrentengesetz nicht erlaubt.
Absicherung
Für viele Fälle
Mit der betrieblichen Altersvorsorge liegen Sie richtig, denn sie bietet Ihnen persönlich sehr viele Vorteile. Die Hamburger Pensionskasse zahlt Ihnen eine Rente im Alter – ein Leben lang.
Zusätzlich sind Sie – und auch Ihre Angehörigen – mit weiteren Leistungen abgesichert. So wird betriebliche Altersvorsorge zur gelebten Fürsorge.
Altersrente
Die Altersrente der Hamburger Pensionskasse beinhaltet eine lebenslange Zahlung. Diese Leistung gibt es frühestens ab einem Alter von 62 Jahren* und spätestens mit Erreichen der allgemeinen gesetzlichen Regelaltersgrenze (zzt. im Alter von 67 Jahren).
Alle noch nicht gezahlten Renten ab einem Alter von 62 Jahren* wirken wie zusätzliche Beiträge. Je später der Renteneintritt, desto höher ist die Altersrente.
EIN LEBEN LANG
Die Altersrente wird

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Diese Leistung ist für Sie drin.

MEHR SICHERHEIT
Nach einer Wartezeit von
Leistung bei Erwerbsminderung
Wenn Sie erwerbs- oder berufsunfähig werden und eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente erhalten, sind Sie auch über die Hamburger Pensionskasse abgesichert. Das ist möglich, wenn Ihre betriebliche Altersvorsorge in der Mitgliedergruppe F seit mindestens 36 Monaten besteht (Anmeldung bei der Hamburger Pensionskasse bis zur Erwerbsminderung).
Die Erwerbsminderungsleistung gibt Ihnen mehr Sicherheit. Sie springt ein und unterstützt Sie, denn staatliche Leistungen reichen oft nicht aus.
Nach dem Ende einer befristeten Erwerbsminderungsrente könnten Beschäftigte an ihren Arbeitsplatz zurückkehren und ggf. die betriebliche Altersvorsorge wie zuvor fortführen.

MEHR SICHERHEIT
Nach einer Wartezeit von

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Höhe der Leistung?
Alles in der Standmitteilung.
Leistung für den Vorruhestand
Die betriebliche Altersvorsorge mit der Hamburger Pensionskasse bietet viel Flexibilität. Sie können einen Teil nutzen, um den Zeitpunkt Ihres Renteneintritts individuell zu gestalten.
Sie wandeln einen Teil Ihrer bereits erreichten Rente um und machen daraus eine Vorruhestandsrente. Damit überbrücken Sie zum Beispiel die Zeit bis zum Beginn der gesetzlichen Rente.
Wenn dann die gesetzliche Rente beginnt, zahlt die Hamburger Pensionskasse aus dem verbleibenden Kapital eine Altersrente – ein Leben lang.
Mehr zur Vorruhestandsrente
- Den Antrag auf Vorruhestandsrente können Sie frühestens mit 58 und spätestens mit 63 Jahren stellen – mindestens 6 Monate, bevor die Leistung starten soll.
- Die Rente wird für mindestens 12 und höchstens 36 Monate gezahlt – zwischen dem 62.* und 67. Lebensjahr.
- Die Vorruhestandsrente wird so berechnet, dass noch genug Geld für die spätere Altersrente da ist.
- Ein Anspruch auf Hinterbliebenenrente bleibt bestehen.
* Hat Ihre betriebliche Altersvorsorge in der Mitgliedergruppe F vor dem 01.01.2012 begonnen, können Sie den Antrag bereits ab 60 Jahren stellen.

VIEL FLEXIBILITÄT
Die Dauer beträgt mindestens

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Sicherheit für die, die bleiben
Leistung an Hinterbliebene
Eine Mitgliedschaft bei der Hamburger Pensionskasse bietet mehr als nur die eigene Absicherung. Mit einer betrieblichen Altersvorsorge gibt es mehr Schutz, der im Falle der Fälle auch für die Familie da ist.
Im Todesfall zahlt die Pensionskasse Leistungen an die Hinterbliebenen.
Der Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente entsteht nach Ablauf einer Wartezeit von 36 Monaten. Dieser Zeitraum beginnt mit der Anmeldung zur Pensionskasse, frühestens jedoch mit dem Beginn der Beitragszahlung.
Verstirbt die Person innerhalb der Wartezeit, gelten je nach Generation der Mitgliedergruppe F unterschiedliche Regelungen zur Erstattung von bereits eingezahlten Beiträgen. Im Leistungsfall informiert unser Team automatisch über die jeweils geltenden Regelungen gemäß den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.

ABSICHERUNG
Nach einer Wartezeit von
Wichtige Information
Vorgaben durch Betriebsrentengesetz und die darauf aufbauenden Vorschriften
Das Betriebsrentengesetz und die darauf aufbauenden steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften schließen die Vererbung von Leistungen der betrieblichen Altersvorsorge aus. Es gibt auch kein Sterbegeld und keine Zahlungen für Bestattungskosten.
Sofern keine rentenberechtigten Hinterbliebenen vorhanden sind, verbleibt das Kapital der Altersvorsorge in der Versichertengemeinschaft der Pensionskasse.

Ehepartner bzw. eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartner
Die hinterbliebenen Ehepartner bzw. die eingetragenen Lebenspartner der verstorbenen Person erhalten bei erfüllter Wartezeit eine lebenslange Zahlung von 60 % der bereits erreichten Rente. Heiratet die hinterbliebene Person wieder, zahlt die Pensionskasse eine Abfindung von bis zu fünf Jahresrenten.

Waisen
Bei erfüllter Wartezeit erhalten Waisen eine Rentenzahlung bis zum 18. Lebensjahr, im Falle einer Schul- oder Berufsausbildung sogar bis zum 25. Lebensjahr. Die Halbwaisenrente beträgt 20 %, die Vollwaisenrente 40 % der bereits erreichten Rente.

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Darauf müssen Sie achten.
EINMAL GELD
ODER
IMMER GELD?
Der Staat setzt darauf, dass Sie neben der gesetzlichen Rente zusätzliche Absicherungen haben. Nur eine einzige Leistung im Alter allein reicht häufig nicht aus.
Wenn das angesparte Geld einer betrieblichen Altersvorsorge beispielsweise frühzeitig verbraucht wird, wirkt sich das langfristig nachteilig aus. Was kurzfristig wie ein finanzieller Vorteil erscheint, führt später zu geringeren monatlichen Einkünften – genau in der Lebensphase, in der diese besonders wichtig sind.
Damit das Geld aus der betrieblichen Altersvorsorge auch bei der Absicherung hilft, legt der Staat bei Abfindungen oder vollständigen Auszahlungen enge Regeln fest.
Auszahlung von Kleinrenten
Der Staat setzt bei Abfindungen von Altersvorsorge enge Regeln. Aber auch hier zeigt sich die große Flexibilität der Hamburger Pensionskasse.
Liegt die monatliche Rente unter 80,50 Euro, kann diese sogenannte Kleinrente auf Wunsch in einer Summe ausgezahlt werden.
Leistung beantragen?
Wenn die Auszahlung einer Kleinrente in einer Summe möglich ist, dann macht die HPK beim Antrag auf Leistungen automatisch ein entsprechendes Angebot.
Sie müssen nichts unternehmen, sondern können sich entspannt zurücklehnen.
Kapitalzahlung
Eine Auszahlung der Renten in einer Summe – also eine Kapitalzahlung – ist nicht immer möglich. Liegt die monatliche Leistung bei 80,50 Euro oder mehr, gelten für die Kapitalzahlung strenge (rechtliche) Vorgaben.

80,50 Euro
Es ist wichtig, sich frühzeitig zu informieren und aktiv zu werden.
Auch der Arbeitgeber darf über eine Kapitalzahlung mitentscheiden. Mit ihrer betrieblichen Altersvorsorge übernehmen die Mitgliedsunternehmen der Hamburger Pensionskasse Verantwortung – auch über die gesetzlichen Verpflichtungen der Arbeitgeber hinaus.
Da eine Kapitalauszahlung keine verlässliche, lebenslange Absicherung im Alter bietet, können Arbeitgeber diese Option ausschließen. Dann ist diese Auszahlung nicht möglich.

Zustimmung vom Arbeitgeber notwendig

Nicht möglich bei Erwerbsunfähigkeit (Anspruch auf Erwerbsminderungsrente)

Keine Kapitalzahlung

Staatliche Förderung für Ihre Einzahlungen fällt weg
Ihre Förderung fällt weg
Wenn Sie das Wahlrecht auf eine Kapitalzahlung ausüben, entfällt die staatliche Förderung in Form von Steuer- und Sozialabgabenfreiheit für alle weiteren Beiträge. Dadurch könnte sich Ihr eingezahlter Beitrag verringern.
Wie funktioniert das mit der Pensionskasse?
Eine betriebliche Altersvorsorge mit der Hamburger Pensionskasse ist ein wichtiger Bestandteil Ihrer Absicherung für das Alter – damit Sie entspannt in Richtung Zukunft schauen können.
Dabei ist alles bewusst einfach gemacht – eine Altersvorsorge, die sich leicht erklären lässt.
Muss es kompliziert sein?
Nein. Aber auch diese Leistung möchten wir unseren Mitgliedern anbieten. Wie funktioniert eine betriebliche Altersversorgung in anderen Worten:
Der Arbeitgeber erteilt seinen Beschäftigten eine Versorgungszusage. Mit dieser Zusage werden die Beschäftigten zu Begünstigten im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung und gleichzeitig zu Mitgliedern der Hamburger Pensionskasse von 1905 VVaG.
Die Beitragszahlungen zur betrieblichen Altersversorgung erfolgen jährlich gesammelt durch den Arbeitgeber an die Hamburger Pensionskasse.
Mit Erteilung der Versorgungszusage entsteht ein unmittelbarer Rechtsanspruch der Beschäftigten gegenüber der Hamburger Pensionskasse auf die vertraglich zugesagten Leistungen. Die Auszahlung dieser Leistungen erfolgt im Leistungsfall direkt an die berechtigten Personen.

FAQ
Umfangreiche Informationen rund um die betriebliche Altersvorsorge

VERÄNDERUNG
Arbeitgeberwechsel? So geht es dann weiter.

VORTEILE
Leistung der betrieblichen Altersvorsorge erhöhen
Familienzuschuss
Die Hamburger Pensionskasse bietet neben der betrieblichen Altersvorsorge in der Mitgliedergruppe F auch eine Riester-Förderung über den Arbeitgeber an – den sogenannten Familienzuschuss.
Bitte beachten Sie: Wenn Sie beim Familienzuschuss angemeldet sind, informieren Sie sich bitte auf den Seiten zum Familienzuschuss. Denn es gibt Unterschiede zur Mitgliedergruppe F.

