So kann Rente sein.

Viele Vorteile mit einer Gehaltsumwandlung

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Gehaltsumwandlung

Bei der bAV gibt es die sogenannte Gehaltsumwandlung (Brutto-Entgeltumwandlung).

Dabei zahlen Sie selbst Geld ein und machen daraus einen Beitrag für Ihre betriebliche Altersvorsorge. Das lohnt sich sehr, denn Sie erhalten dafür viele Vorteile.

Hohe Förderung vom Staat

Sie wandeln einen Teil vom Gehalt oder einer Sonderzahlung um. Keine Steuern und keine Sozialabgaben bei der Einzahlung – 100 % für die bAV.*

Zuschuss vom Arbeitgeber

Viele Arbeitgeber legen zur Gehaltsumwandlung noch einen Zuschuss obendrauf – Extra-Geld für Ihre Altersvorsorge.**

Ohne Aufwand für Sie

Die komplette Verwaltung übernehmen Arbeitgeber und Pensionskasse. Das mühsame Suchen eines Anbieters entfällt, weil alles schon geregelt ist.

Information zu * und **

* Die Beiträge werden bis zu bestimmten Grenzen stark gefördert (mögliche Beiträge des Arbeitgebers und die Gehaltsumwandlung zählen zusammen). // Mehr erfahren

** Die Mitgliedsunternehmen der Hamburger Pensionskasse kommen aus unterschiedlichen Branchen und Bundesländern – daher unterscheiden sich auch die Angebote der Arbeitgeber. Der Zuschuss wird in der Regel gewährt, sofern durch die Einzahlung Sozialabgaben eingespart werden.

Einfach wie Eis essen

Jeder sollte eine zusätzliche Rente anzusparen.

Die Einzahlung per Gehaltsumwandlung sichert alle Vorteile der betrieblichen Altersvorsorge – leicht und unkompliziert.

Wie leicht? Erklären wir in nur 66 Sekunden.

Leicht und flexibel

Einfach mit dem Arbeitgeber vereinbaren.

Alles zur Gehaltsumwandlung regeln Sie in Ihrer Personalabteilung. Dort legen Sie fest, wie viel Geld Sie einzahlen möchten und ob Ihr Arbeitgeber etwas dazugibt.

So einfach wie ein Eis essen

Kaum zu glauben, aber von dem leckeren Eis zahlen Sie nur eine Kugel – den Rest gibt es als Unterstützung obendrauf. So funktioniert die Gehaltsumwandlung.

  • Die Kirsche obendrauf: Bei einer Gehaltsumwandlung zahlen Arbeitgeber häufig einen Zuschuss.
  • Die zweite Eis-Kugel kommt vom Staat. Von da gibt es die eingesparten Steuern und Sozialabgaben dazu.
  • Dank dieser Unterstützung zahlen Sie sozusagen nur die erste Kugel – also Ihren eigenen Beitrag. Der Rest wird durch die Förderung automatisch draufgelegt.

Rente berechnen

Sie haben eine Idee, welchen Beitrag Sie per Gehaltsumwandlung einzahlen möchten?

Rechnen Sie aus, wie viel Rente Sie von der Hamburger Pensionskasse bekommen können.

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Im Detail erklärt

Sie nutzen die Gehaltsumwandlung und sparen so über die betriebliche Altersvorsorge eine zusätzliche Rente an.

Weil Sie wissen, dass Sie später etwas Zusätzliches haben sollten.

So geht es

Ein Teil einzahlen – und richtig viel dazubekommen.

  • Sie zahlen aus Ihrem laufenden Gehalt oder aus einer Sonderzahlung ein – zum Beispiel dem Urlaubs- oder Weihnachtsgeld.*
  • Es wird aus dem Brutto genommen – also bevor der Staat die Steuern und Sozialabgaben abzieht.
  • Da auf diesen Beitrag keine Steuern und Sozialabgaben anfallen, fließt die komplette Summe in Ihre betriebliche Altersvorsorge. Das ist eine starke Förderung durch den Staat. (Bei einer normalen Auszahlung würde der Staat Steuern und Abgaben verlangen.)
  • Sie zahlen ein – und der Staat zieht nichts ab.
  • Ihr Beitrag zur betrieblichen Altersvorsorge besteht aus zwei Teilen: Ihrem eigenen Geld und den eingesparten Steuern und Sozialabgaben.
  • Ihr Arbeitgeber zahlt das Geld in Ihre betriebliche Altersvorsorge bei der Hamburger Pensionskasse ein.
  • Wenn durch eine Gehaltsumwandlung Sozialabgaben eingespart werden, gibt der Arbeitgeber häufig einen Zuschuss dazu.**
  • Durch den Zuschuss steigt Ihre Einzahlung in die betriebliche Altersvorsorge.
  • Ein Teil einzahlen – und richtig viel dazubekommen.
  • Ihr Beitrag zur betrieblichen Altersvorsorge setzt sich dann sogar aus drei Teilen zusammen: Ihrem eigenen Geld, den eingesparten Steuern und Sozialabgaben sowie dem Zuschuss Ihres Arbeitgebers.
  • Das macht die Gehaltsumwandlung so stark.
  • So leicht und gleichzeitig stark gefördert können Sie Geld in eine betriebliche Altersvorsorge einzahlen.

Ihre Flexibilität

Sie bestimmen, was Sie selbst einzahlen möchten. Sie können flexibel anpassen oder auch pausieren.

Unsere Faustregel

Durch die staatliche Förderung verdoppeln die eingesparten Steuern und Sozialabgaben den Beitrag.

Information zu * und **

Die Mitgliedsunternehmen der Hamburger Pensionskasse kommen aus unterschiedlichen Branchen und Bundesländern – daher unterscheiden sich auch die Angebote der Arbeitgeber.

* Die aufgeführten Entgeltbestandteile können variieren und dienen lediglich der Veranschaulichung möglicher Gestaltungsoptionen in der betrieblichen Altersvorsorge. Ein Rechtsanspruch lässt sich daraus nicht ableiten.

** Nach Betriebsrentengesetz (§ 1a, Abs. 1a) ist der Arbeitgeber verpflichtet, bei Umwandlung von sozialversicherungspflichtigem Gehalt 15 % Zuschuss zu zahlen, sofern der Arbeitgeber dabei auch Sozialversicherungsbeiträge spart. Dieser Prozentsatz kann jedoch variieren, je nach zugrunde liegendem Tarifvertrag. Auch eine Besserstellung ist stets möglich.

Nur Vorteile?

Bei der Gehaltsumwandlung wird ein Teil des Brutto-Gehalts für die betriebliche Altersvorsorge verwendet. Dadurch sinkt das sozialversicherungspflichtige Einkommen – und auf Basis dieses reduzierten Einkommens werden auch die Sozialabgaben berechnet.

Mehr erfahren zu den Auswirkungen

Mit einer Gehaltsumwandlung sorgen Sie einerseits für eine zusätzliche Altersvorsorge. Andererseits verringern sich dadurch die Beiträge zur Sozialversicherung – einschließlich der gesetzlichen Rentenversicherung.

Das kann zu einem leicht reduzierten Anspruch auf die gesetzliche Rente führen. Trotzdem lohnt sich die Gehaltsumwandlung.

Zwar schmälern die eingesparten Sozialabgaben ein wenig die gesetzliche Rente, doch die Vorteile überwiegen: Die Rente der HPK – finanziert aus Ihrem eigenen Beitrag, den Steuer- und Sozialabgabenersparnissen sowie dem Zuschuss Ihres Arbeitgebers – ist darauf ausgelegt, eine deutlich höhere Leistung zu bieten.

Zudem profitieren Sie von den niedrigen Verwaltungskosten der Pensionskasse und ihrer attraktiven Verzinsung. Gleichzeitig arbeitet sie vollständig provisionsfrei – es fallen keine Abschlusskosten an.

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Euro im Jahr
für die sozialabgabenfreie Einzahlung
bis 4 % der BBG*

Euro im Jahr
für die steuerfreie Einzahlung
bis 8 % der BBG**

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Hier ist viel drin!

Erfahren Sie mehr über die staatliche Förderung für Ihre Einzahlungen bei der betriebliche Altersvorsorge.

*gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 9 SvEV, **gemäß § 3 Nr. 63 EStG

Viele Mitgliedsunternehmen der Hamburger Pensionskasse zahlen für ihre Beschäftigten einen (tariflichen) Arbeitgeberbeitrag in eine betriebliche Altersvorsorge ein.

Mit einer Gehaltsumwandlung bauen Sie darauf auf. So steigern Sie Ihren jährlichen Beitrag.

Mehr Beitrag = Mehr Rente

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Gehaltsumwandlung

von | Okt. 20, 2025

Aktuelles zum zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetz

August 2025

Mit dem Bruch der Ampel-Koalition im Herbst 2024 wurden auch die Pläne für ein zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG II) zunächst auf Eis gelegt. Nun hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales einen Referentenentwurf zum BRSG II veröffentlicht.

Das neue BRSG II: Zwei Aspekte fallen auf

An dieser Stelle möchten wir Ihnen einen kurzen Überblick geben. Zwei Aspekte fallen rund um das neue BRSG sofort auf: Der vorgelegte Entwurf unterscheidet sich inhaltlich in weiten Teilen kaum vom Kabinettsentwurf aus dem September 2024. Jedoch hat sich der zeitliche Rahmen erheblich verändert – viele Regelungen greifen deutlich später.

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Weiterhin stehen Themen wie die "Stärkung der Sozialpartnermodelle", "höhere Abfindungsgrenzen" bei Verwendung für die Altersvorsorge sowie Regelungen zur "vorzeitigen Inanspruchnahme einer Betriebsrente" im Fokus. Auch die Verbesserungen im Bereich der sogenannten "Kleinverdienerförderung" (Dynamisierung) sind grundsätzlich zu begrüßen – auch wenn deren Umsetzung erst zu einem späteren Zeitpunkt vorgesehen ist. Einige dieser Änderungen können insbesondere für Pensionskassen spürbare Verbesserungen mit sich bringen.

Wichtige Impulse, Potenzial für Erweiterungen

Das BRSG II setzt wichtige Impulse – bietet jedoch zugleich noch viel Potenzial für sinnvolle Erweiterungen. Einen Link zum Referentenentwurf finden Sie hier:

In den kommenden Monaten (nach der Sommerpause) folgen die nächsten Schritte im Gesetzgebungsverfahren. Zunächst besteht die Möglichkeit zur Stellungnahme – etwa für Verbände und Organisationen.

Wir behalten das BRSG II für Sie und unsere Versorgungseinrichtungen weiterhin fest im Blick und planen entsprechende Informationsangebote über unsere Kanäle und Veranstaltungsformate.

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