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Ihr verlässlicher Partner in Sachen betriebliche Altersvorsorge (bAV)

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bAV und mehr

Die Hamburger Pensionskasse bietet überzeugende Angebote für Unternehmen – für eine starke betriebliche Altersvorsorge (bAV) und eine umfassende Absicherung bei Berufsunfähigkeit. Mit diesen Benefits stärken Unternehmen ihre Wahrnehmung als attraktive Arbeitgeber.

Hier finden Sie ausführliche Informationen zu unserem Angebotsspektrum, zur betrieblichen Altersvorsorge und zu unserem Berufsschutz Plus.

Was ist die PEG?

Die PEG ist eine starke Gemeinschaft. Sie ist als Pensionskasse Ernährung und Genuss in der Hamburger Pensionskasse ein eigenständiger Abrechnungsverband, der speziell für die Ernährungsindustrie geschaffen wurde.

Erfahren Sie mehr über die PEG und darüber, welche Unternehmen besonders von ihr profitieren können.

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Vielfältig

Die Hamburger Pensionskasse arbeitet beim Thema Absicherung partnerschaftlich mit den Arbeitgebern zusammen. Dazu gehören unterschiedliche Formen der betrieblichen Altersvorsorge und auch der Schutz bei Berufsunfähigkeit.

Unser Top-Modell

Die betriebliche Altersvorsorge in unserer Mitgliedergruppe F – der mit Abstand größten Gruppe bei der HPK.

Berufsschutz Plus

Absicherung bei Berufsunfähigkeit – ein spezielles Angebot der Hamburger Pensionskasse für ganze Branchen.

Familienzuschuss

Die Riester-Förderung für Familien über den Arbeitgeber. Dort gibt es attraktive Zulagen für jeden eingezahlten Euro.

Berufsschutz Plus Supermöwe mit Megafon

Gemeinsame Sache

Die Hamburger Pensionskasse ist seit vielen Jahren der stabile und zuverlässige Partner für Unternehmen aus den Bereichen Handel, Nahrungs- und Genussmittelindustrie.

Betriebliche Altersvorsorge: maßgeschneidert, sicher, verbindend.

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PSV-Meldung:
Wir helfen gerne.

Arbeitgeber mit Pensionskassenzusagen sind verpflichtet, jährlich eine Meldung und Beiträge an den Pensions-Sicherungs-Verein VVaG – PSVaG (PSV) zu übermitteln.

Wir unterstützen unsere Mitgliedsunternehmen dabei, die Umsetzung der PSV-Meldung einfach und mit geringem Verwaltungsaufwand abzuwickeln.

Ihre Vorteile, unsere Farben:

Mehr als ein Benefit

Unsere bAV bringt für Sie als Arbeitgeber zahlreiche Vorteile: Sie stärkt Ihre Arbeitgebermarke und macht Sie für Fachkräfte attraktiver – was gerade in Zeiten des Fachkräftemangels besonders relevant ist. Gleichzeitig fördern Sie mit der betrieblichen Altersvorsorge die langfristige Bindung Ihrer Beschäftigten, der mindestens genauso wichtig.

Die betriebliche Altersvorsorge hat sich als zentrales und geschätztes Angebot etabliert und gewinnt weiter an Bedeutung. Sie ist mehr als nur ein weiterer Benefit im Portfolio – sie ist Ausdruck sozialer Verantwortung und hat eine essenzielle Rolle im modernen Personalmanagement.

Kurz gesagt: ein Versprechen für die Zukunft.

Niedrige Kosten

Die Verwaltungskosten liegen mit 6,55 Euro im Vergleich zur Branche weiterhin auf sehr niedrigem Niveau.

Weitblick und Sicherheit

Profitieren Sie von einem Modell, das die Risiken der Arbeitgeber auf ein theoretisches Maß reduziert.

Stabile Verzinsung

Die  Mitgliedergruppe F ist aktuell mit 3,5 % bis 3,8 % verzinst und liegt damit über dem Branchendurchschnitt.

Einfach mitmachen

Die Hamburger Pensionskasse ist ein zuverlässiger Partner für die bAV.

Wenn Sie daran interessiert sind, die betriebliche Altersvorsorge Ihres Unternehmens gemeinsam mit der Hamburger Pensionskasse zu gestalten, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

Für die Aufnahme Ihres Unternehmens in die HPK benötigen wir nur wenige Informationen – den Rest übernehmen wir.

Ihre Pensionskasse.
Nur einen Klick entfernt.

Weniger Papierkram, aber mehr Überblick. Das Arbeitgeberportal bietet Unternehmen alles rund um die verwaltungstechnische Abwicklung Ihrer bAV. Egal ob bei der Kontaktaufnahme oder der Übermittlung von Meldungen – so sind Ihre Daten bestens geschützt.

Das Portal ermöglicht eine besonders sichere Übertragung in einer Vielzahl an Dateiformaten und kann nur von Ihnen und uns eingesehen werden. Neue Dokumente stellen wir Ihnen digital zur Verfügung, im Anschluss informieren wir Sie darüber per E-Mail.

Sie haben noch keinen Zugang zum Arbeitgeberportal? Wenden Sie sich gerne an unsere Unternehmensbetreuung oder senden Sie uns eine Nachricht über das Kontaktformular.

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Full-Service-bAV

Um die Verwaltung der betrieblichen Altersvorsorge der HPK kümmert sich die Hamburger Pensionsverwaltung eG (HAPEV). Die HAPEV ist als breit aufgestelltes Dienstleistungs- und Beratungsunternehmen für die bAV auch für weitere Pensionseinrichtungen zuständig. Mit maximaler Erfahrung, effizienten Prozessen und 100 % Leidenschaft.

Gut für alle: Die HAPEV bietet eine breite Expertise bei rechtlicher und regulatorischer Umsetzung, bei Gutachten und Prognosen, bei Auslagerungen sowie der Beratung und Gestaltung von Vorsorgemodellen. Full-Service-bAV – alles aus einer Hand.

Meister aller Assetklassen

Die Kapitalanlage der Hamburger Pensionskasse ist darauf ausgerichtet, dauerhaft eine attraktive Performance (Wertentwicklung) zu erzielen und krisenfest zu funktionieren – d. h. sie reduziert in Zeiten sehr turbulenter Kapitalmärkte den zwischenzeitlichen Rückgang der Marktwerte.

Das basiert auf einer breiten Anlagestrategie mit hoher Diversifikation über verschiedene Anlageklassen hinweg. Sicherheit hat hier oberste Priorität. Neben klassischen Immobilien-, Zins- und Aktien-Strategien, die weltweit erfolgen, sind auch alternative Investments – insbesondere Private Debt und Private Equity Beteiligungsfonds – sowie Structured Credit Engagements fester Bestandteil des Portfolios.

Aufgrund ihrer Größe hat die Hamburger Pensionskasse einen sehr effizienten Zugang zu den internationalen Kapitalmärkten und Segmenten, die für kleinere Einrichtungen oder Privatpersonen nahezu nicht zugänglich sind.

Weitere Informationen

Die vorausschauende Planung und eine verantwortungsvolle Kalkulation zahlen sich aus. Mit ihrem diversifizierten Portfolio und strategischen Sicherungspositionen ist die HPK weniger vom Zinsniveau und dessen Entwicklung abhängig als viele andere Pensionskassen. Es reduziert Wertschwankungen gegenüber öffentlichen Märkten und erzielt gleichzeitig attraktive, stabile Erträge.

Das Ziel ist klar: Den Beschäftigten bei Renteneintritt eine attraktive Zusatzrente zu ermöglichen. Dank der weitsichtigen Anlagestrategie liegt die Verzinsung der betrieblichen Altersvorsorge über dem Branchendurchschnitt. Mit den vorhandenen „stillen Reserven“ ist man zusätzlich vor Schwankungen an den Kapitalmärkten gewappnet.

Grundsätze der Anlagepolitik

Die Investmentstrategie der Hamburger Pensionskasse von 1905 VVaG erläutert die Ziele der Anlagepolitik, die Vorgehensweise in der Steuerung der Kapitalanlagen und die in der Anlagestrategie zulässigen Assetklassen.

(Grundsätze der Anlagepolitik – gem. § 234i VAG sowie Erklärungen nach § 134b und 134c AktG).

Gesetzliche Informationspflichten

Hier finden Sie die gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtinformationen gemäß dem Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) sowie weitere Unterlagen zur Hamburger Pensionskasse von 1905 VVaG.

Zum Beispiel sind dort der Geschäftsbericht und die nachhaltigkeitsbezogenen Offenlegungspflichten hinterlegt.

Wir beantworten Ihre Fragen

Senden Sie uns einfach eine Nachricht über das Kontaktformular. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

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Unternehmen

von | Aug. 29, 2025

Aktuelles zum zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetz

August 2025

Mit dem Bruch der Ampel-Koalition im Herbst 2024 wurden auch die Pläne für ein zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG II) zunächst auf Eis gelegt. Nun hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales einen Referentenentwurf zum BRSG II veröffentlicht.

Das neue BRSG II: Zwei Aspekte fallen auf

An dieser Stelle möchten wir Ihnen einen kurzen Überblick geben. Zwei Aspekte fallen rund um das neue BRSG sofort auf: Der vorgelegte Entwurf unterscheidet sich inhaltlich in weiten Teilen kaum vom Kabinettsentwurf aus dem September 2024. Jedoch hat sich der zeitliche Rahmen erheblich verändert – viele Regelungen greifen deutlich später.

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Weiterhin stehen Themen wie die "Stärkung der Sozialpartnermodelle", "höhere Abfindungsgrenzen" bei Verwendung für die Altersvorsorge sowie Regelungen zur "vorzeitigen Inanspruchnahme einer Betriebsrente" im Fokus. Auch die Verbesserungen im Bereich der sogenannten "Kleinverdienerförderung" (Dynamisierung) sind grundsätzlich zu begrüßen – auch wenn deren Umsetzung erst zu einem späteren Zeitpunkt vorgesehen ist. Einige dieser Änderungen können insbesondere für Pensionskassen spürbare Verbesserungen mit sich bringen.

Wichtige Impulse, Potenzial für Erweiterungen

Das BRSG II setzt wichtige Impulse – bietet jedoch zugleich noch viel Potenzial für sinnvolle Erweiterungen. Einen Link zum Referentenentwurf finden Sie hier:

In den kommenden Monaten (nach der Sommerpause) folgen die nächsten Schritte im Gesetzgebungsverfahren. Zunächst besteht die Möglichkeit zur Stellungnahme – etwa für Verbände und Organisationen.

Wir behalten das BRSG II für Sie und unsere Versorgungseinrichtungen weiterhin fest im Blick und planen entsprechende Informationsangebote über unsere Kanäle und Veranstaltungsformate.

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bAV-STRATEGIEN

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