Eine Steuererklärung muss dann erstellt werden, wenn Rentner den gesetzlich festgelegten Grundfreibetrag mit ihrem gesamten zu versteuernden Einkommen übersteigen. 2024 beträgt der Grundfreibetrag 11.604 Euro für Alleinstehende und 23.208 Euro für Verheiratete.
Wenn Ihre Leistungen aus der betrieblichen Altersvorsorge (Rente, Kapital) beitragspflichtig sind und Sie deshalb Sozialabgaben zahlen müssen, dann nur in der Kranken- und Pflegeversicherung. Die Krankenkasse meldet uns, ob und in welcher Höhe Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung einzubehalten sind.
Für Rentner, die bei den gesetzlichen Krankenkassen pflichtversichert sind, gelten folgende Regeln bei Kranken- und Pflegeversicherung:
Bitte beachten Sie: Die oben genannte Regelung bei der Krankenversicherung (Freibetrag) gilt nicht für die Pflegeversicherung.
Es können eine Reihe von Ausgaben von den Renteneinkünften abgezogen werden, wie Werbungskosten (Pauschale liegt bei 102 Euro) und Sonderausgaben (beträgt 36 Euro). Außerdem kann der Eigenanteil an der Kranken- und Pflegeversicherung von ihnen abgezogen werden.
Des Weiteren wird Rentnern, die in einem Veranlagungszeitraum das 64. Lebensjahr vollendet haben, der Altersentlastungsbetrag gewährt, wenn neben der Rente noch weitere Einkünfte erzielt werden. Mit ihm lassen sich die weiteren Einkünfte, bis auf die Rente, verringern. Er liegt er bei 12,8 % und ist auf maximal 608 Euro begrenzt.
Bei Ehepartnern verdoppelt sich dieser Betrag.
Ja. Ihre Betriebsrenten sind bis zu 100 Euro komplett vor der Anrechnung auf die Grundsicherung geschützt. Darüber hinausgehend sind bis zu einer Obergrenze von 281,50 Euro (Stand 2024) weitere 30% geschützt.
Ja. Die Altersrente beantragen Sie online über das Vorsorgeportal. Ihre Zugangsdaten haben Sie z.B. mit dem Begrüßungsschreiben bzw. der Mitgliedsbescheinigung oder einer Standmitteilung (vorher Kontoauszug) erhalten. Stellen Sie den Antrag einfach rund sechs bis acht Wochen vor dem Rentenbeginn.
Sie erreichen die Mitgliederbetreuung der Pensionskasse montags bis freitags zwischen 07:30 und 18:00 Uhr unter der Telefonnummer 040 28 01 45-0.
Fragen zu Ihrer gesetzlichen Rente beantwortet Ihnen das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales montags bis donnerstags von 08:00 bis 17:00 Uhr sowie freitags von 08:00 bis 12:00 Uhr unter der Telefonnummer 030 2 21 91 10 01.
Die Mitteilungen über gezahlte Jahresrenten zur Vorlage beim Finanzamt (Leistungsmitteilung) ist online verfügbar.
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