bei Veränderung.

Ein treuer Begleiter: Ihre betriebliche Altersvorsorge.

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ALTERS

VORSORGE

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Gültigkeit der Informationen

Sofern nicht anders angegeben, beziehen sich die Informationen auf die Mitgliedergruppe F(21).

Unsere bAV passt sich Ihrem Leben an – nicht umgekehrt

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Auch wenn Beschäftigungsverhältnisse in der Regel langfristig angelegt sind, gibt es natürlich immer Gründe für deren Beendigung.

Wenn Ihr Arbeitsverhältnis endet, informiert uns Ihr Arbeitgeber automatisch darüber.

Der bisher erreichte Stand Ihrer betrieblichen Altersvorsorge (bAV) bleibt bestehen und wächst durch die Verzinsung weiter an. Sie ist vor Verpfändung, Abtretung, Beleihung oder Anrechnung auf das Bürgergeld sicher.

Wie geht es weiter?

Wie gewohnt fortführen

Auch der neue Arbeitgeber ist bei der HPK

Falls der neue Arbeitgeber ebenfalls eine Altersvorsorge mit der Hamburger Pensionskasse anbietet, ändert sich wenig.

Bitte wenden Sie sich – auf jeden Fall – an die Personalabteilung Ihres Arbeitgebers. Dort erfahren Sie alles zu seinem Angebot.

Flexibel entscheiden

Der neue Arbeitgeber ist nicht bei der HPK

Auch wenn Ihr Arbeitgeber etwas anderes anbietet – mit einer bAV der Hamburger Pensionskasse bleiben Sie flexibel.

Schauen Sie jetzt, welche der Möglichkeiten am besten zu Ihrem aktuellen Leben passen und wie Sie Ihre Altersvorsorge planen möchten.

Wie geht es weiter?

Wie gewohnt fortführen

Auch der neue Arbeitgeber ist bei der HPK

Falls der neue Arbeitgeber ebenfalls eine Altersvorsorge mit der Hamburger Pensionskasse anbietet, ändert sich wenig.

Bitte wenden Sie sich – auf jeden Fall – an die Personalabteilung Ihres Arbeitgebers. Dort erfahren Sie alles zu seinem Angebot.

Flexibel entscheiden

Der neue Arbeitgeber ist nicht bei der HPK

Auch wenn Ihr Arbeitgeber etwas anderes anbietet – mit einer bAV der Hamburger Pensionskasse bleiben Sie flexibel.

Schauen Sie jetzt, welche der Möglichkeiten am besten zu Ihrem aktuellen Leben passen und wie Sie Ihre Altersvorsorge planen möchten.

Kündigung und vorzeitige Auszahlung

Eine vorzeitige Auflösung der betrieblichen Altersvorsorge mit Auszahlung ist gemäß den Allgemeinen Bedingungen der Hamburger Pensionskasse in Verbindung mit dem Betriebsrentengesetz nicht erlaubt.

Fristen

Bitte informieren Sie sich rechtzeitig über Fristen.

Nach Ablauf von Fristen – auch gesetzlichen – können die dargestellten Möglichkeiten unter Umständen nicht mehr genutzt werden oder sind komplett ausgeschlossen.

Flexibel bleiben

Auch wenn Ihr neuer Arbeitgeber etwas anderes anbietet – mit einer bAV der Hamburger Pensionskasse bleiben Sie flexibel.

Schauen Sie jetzt, welche der Möglichkeiten am besten zu Ihrem aktuellen Leben passen und wie Sie Ihre Altersvorsorge planen möchten.

Übertragung zu neuem Arbeitgeber

Ohne Einzahlungen pausieren

Ohne Arbeitgeber fortführen

Ihre bAV übertragen

Übertragung zu neuem Arbeitgeber

Bietet Ihr neuer Arbeitgeber keine bAV über die Hamburger Pensionskasse an?

Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine betriebliche Altersvorsorge bei der Hamburger Pensionskasse auf das Angebot Ihres neuen Arbeitgebers übertragen werden.

Ob eine Übertragung möglich ist, erfahren Sie bei Ihrem Arbeitgeber. Bitte wenden Sie sich an Ihre Personalabteilung.

Zum Download: weitere wichtige Informationen auf einen Blick und das notwendige Formular

Information

Übertragung von der HPK auf einen neuen Arbeitgeber

Formular

Übertragung von der HPK auf einen neuen Arbeitgeber

Übertragung
zur HPK

Für die Übertragung einer betrieblichen Altersvorsorge auf die Hamburger Pensionskasse steht eine eigene Seite zur Verfügung. Dort finden Sie alle weiteren Informationen.

Mit bAV weitermachen

Im Portal der HPK unter
„Weitere Beitragszahlung“

Ohne Arbeitgeber fortführen

Bietet Ihr neuer Arbeitgeber keine bAV über die Hamburger Pensionskasse an?

Eine betriebliche Altersvorsorge bei der Hamburger Pensionskasse ist flexibel und kann auch selbst weitergeführt werden. „Weitermachen“ ist möglich in der Mitgliedergruppe F.

Sie zahlen – ohne Beteiligung eines Arbeitgebers – private Beiträge aus Ihrem Netto-Einkommen ein. So bleiben die Vorteile der Hamburger Pensionskasse erhalten – allerdings ohne staatliche Förderung für die selbst eingezahlten Beiträge.

Weitermachen

Die weitere Beitragszahlung können
Sie online in unserem Portal beantragen – einfach und digital.

Ohne Einzahlungen pausieren

Sie können Ihre betriebliche Altersvorsorge bei der Hamburger Pensionskasse auch ohne neue Einzahlungen weiterlaufen lassen.

Sie legen eine Pause ein – und machen zum Beispiel später weiter. Ihre Altersvorsorge wächst durch die laufende Verzinsung weiter an.

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