bei Veränderung.
Ein treuer Begleiter: Ihre betriebliche Altersvorsorge.
bETRIEBLICHE
ALTERS
VORSORGE

Gültigkeit der Informationen
Sofern nicht anders gesagt, beziehen sich die Informationen auf die Mitgliedergruppe F(21).
Unsere bAV passt sich Ihrem Leben an – nicht umgekehrt
Auch wenn Beschäftigungsverhältnisse in der Regel langfristig angelegt sind, gibt es natürlich immer Gründe für deren Beendigung.
Wenn Ihr Arbeitsverhältnis endet, informiert uns Ihr Arbeitgeber automatisch darüber.
Der bisher erreichte Stand Ihrer betrieblichen Altersvorsorge (bAV) bleibt bestehen und wächst durch die Verzinsung weiter an. Sie ist vor Verpfändung, Abtretung, Beleihung oder Anrechnung auf das Bürgergeld sicher.
Wie geht es weiter?

Wie gewohnt fortführen
Auch der neue Arbeitgeber ist bei der HPK
Falls der neue Arbeitgeber ebenfalls eine Altersvorsorge mit der Hamburger Pensionskasse anbietet, ändert sich wenig.
Bitte wenden Sie sich auf – jeden Fall – an die Personalabteilung Ihres Arbeitgebers. Dort erfahren Sie alles zu seinem Angebot.
Flexibel entscheiden
Der neue Arbeitgeber hat keine HPK
Auch wenn Ihr Arbeitgeber etwas anderes anbietet – mit einer bAV der Hamburger Pensionskasse bleiben Sie flexibel.
Schauen Sie jetzt, welche der Möglichkeiten am besten zu Ihrem aktuellen Leben passen und wie Sie Ihre Altersvorsorge planen möchten.
Kündigung und vorzeitige Auszahlung
Eine vorzeitige Auflösung der betrieblichen Altersvorsorge mit Auszahlung ist gemäß den Allgemeinen Bedingungen der Hamburger Pensionskasse in Verbindung mit dem Betriebsrentengesetz nicht erlaubt.

Fristen
Bitte informieren Sie sich rechtzeitig über Fristen.
Nach Ablauf von Fristen – auch gesetzlicher – können die dargestellten Möglichkeiten unter Umständen nicht mehr genutzt werden oder sind komplett ausgeschlossen.
Flexibel bleiben
Auch wenn Ihr neuer Arbeitgeber etwas anderes anbietet – mit einer bAV der Hamburger Pensionskasse bleiben Sie flexibel.
Schauen Sie jetzt, welche der Möglichkeiten am besten zu Ihrem aktuellen Leben passen und wie Sie Ihre Altersvorsorge planen möchten.

Übertragung zu neuem Arbeitgeber

Ohne Einzahlungen pausieren

Ohne Arbeitgeber fortführen

Ihre bAV übertragen
Übertragung zu neuem Arbeitgeber
Bietet Ihr neuer Arbeitgeber keine bAV über die Hamburger Pensionskasse an?
Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine betriebliche Altersvorsorge bei der Hamburger Pensionskasse auf das Angebot Ihres neuen Arbeitgebers übertragen werden.Ob eine Übertragung möglich ist, erfahren Sie bei Ihrem Arbeitgeber. Bitte wenden Sie sich an Ihre Personalabteilung.
Download: Weitere wichtige Informationen auf einen Blick und das notwendige Formular

Information
Übertragung von der HPK auf einen neuen Arbeitgeber

Formular
Übertragung von der HPK auf einen neuen Arbeitgeber
Übertragung zur HPK
Für die Übertragung einer betrieblichen Altersvorsorge auf die Hamburger Pensionskasse steht eine eigene Seite zur Verfügung. Dort finden Sie alle weiteren Informationen.

Mit bAV weitermachen
Im Portal der HPK unter
„Weitere Beitragszahlung“
Ohne Arbeitgeber fortführen
Bietet Ihr neuer Arbeitgeber keine bAV über die Hamburger Pensionskasse an?
Eine betriebliche Altersvorsorge bei der Hamburger Pensionskasse ist flexibel und kann auch selbst weitergeführt werden. „Weitermachen“ ist möglich in der Mitgliedergruppe F.
Sie zahlen – ohne Beteiligung eines Arbeitgebers – private Beiträge aus Ihrem Netto-Einkommen ein. So bleiben die Vorteile der Hamburger Pensionskasse erhalten – allerdings ohne staatliche Förderung für die selbst eingezahlten Beiträge.

Weitermachen
Ohne Einzahlungen pausieren
Sie können Ihre betriebliche Altersvorsorge bei der Hamburger Pensionskasse auch ohne neue Einzahlungen weiterlaufen lassen.
Sie legen eine Pause ein – und machen zum Beispiel später weiter. Ihre Altersvorsorge wächst durch die laufende Verzinsung weiter an.
Ihre bAV pausieren
Wir beantworten Ihre Fragen
Senden Sie uns einfach eine Nachricht über das Kontaktformular. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Sie wollen Ihre persönlichen Daten ändern?
Kein Problem: Das geht im Handumdrehen. Nutzen Sie dafür ganz unkompliziert das Vorsorgeportal (Mitgliederbereich). // HIER ENTLANG
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