bei Veränderung.

Ein treuer Begleiter: Ihre betriebliche Altersvorsorge.

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ALTERS

VORSORGE

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Gültigkeit der Informationen

Sofern nicht anders gesagt, beziehen sich die Informationen auf die Mitgliedergruppe F(21).

Unsere bAV passt sich Ihrem Leben an – nicht umgekehrt

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Auch wenn Beschäftigungsverhältnisse in der Regel langfristig angelegt sind, gibt es natürlich immer Gründe für deren Beendigung.

Wenn Ihr Arbeitsverhältnis endet, informiert uns Ihr Arbeitgeber automatisch darüber.

Der bisher erreichte Stand Ihrer betrieblichen Altersvorsorge (bAV) bleibt bestehen und wächst durch die Verzinsung weiter an. Sie ist vor Verpfändung, Abtretung, Beleihung oder Anrechnung auf das Bürgergeld sicher.

Wie geht es weiter?

Wie gewohnt fortführen

Auch der neue Arbeitgeber ist bei der HPK

Falls der neue Arbeitgeber ebenfalls eine Altersvorsorge mit der Hamburger Pensionskasse anbietet, ändert sich wenig.

Bitte wenden Sie sich auf – jeden Fall – an die Personalabteilung Ihres Arbeitgebers. Dort erfahren Sie alles zu seinem Angebot.

Flexibel entscheiden

Der neue Arbeitgeber hat keine HPK

Auch wenn Ihr Arbeitgeber etwas anderes anbietet – mit einer bAV der Hamburger Pensionskasse bleiben Sie flexibel.

Schauen Sie jetzt, welche der Möglichkeiten am besten zu Ihrem aktuellen Leben passen und wie Sie Ihre Altersvorsorge planen möchten.

Kündigung und vorzeitige Auszahlung

Eine vorzeitige Auflösung der betrieblichen Altersvorsorge mit Auszahlung ist gemäß den Allgemeinen Bedingungen der Hamburger Pensionskasse in Verbindung mit dem Betriebsrentengesetz nicht erlaubt.

Fristen

Bitte informieren Sie sich rechtzeitig über Fristen.

Nach Ablauf von Fristen – auch gesetzlicher – können die dargestellten Möglichkeiten unter Umständen nicht mehr genutzt werden oder sind komplett ausgeschlossen.

Flexibel bleiben

Auch wenn Ihr neuer Arbeitgeber etwas anderes anbietet – mit einer bAV der Hamburger Pensionskasse bleiben Sie flexibel.

Schauen Sie jetzt, welche der Möglichkeiten am besten zu Ihrem aktuellen Leben passen und wie Sie Ihre Altersvorsorge planen möchten.

Übertragung zu neuem Arbeitgeber

Ohne Einzahlungen pausieren

Ohne Arbeitgeber fortführen

Ihre bAV übertragen

Übertragung zu neuem Arbeitgeber

Bietet Ihr neuer Arbeitgeber keine bAV über die Hamburger Pensionskasse an?

Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine betriebliche Altersvorsorge bei der Hamburger Pensionskasse auf das Angebot Ihres neuen Arbeitgebers übertragen werden.

Ob eine Übertragung möglich ist, erfahren Sie bei Ihrem Arbeitgeber. Bitte wenden Sie sich an Ihre Personalabteilung.

Download: Weitere wichtige Informationen auf einen Blick und das notwendige Formular

Information

Übertragung von der HPK auf einen neuen Arbeitgeber

Formular

Übertragung von der HPK auf einen neuen Arbeitgeber

Übertragung zur HPK

Für die Übertragung einer betrieblichen Altersvorsorge auf die Hamburger Pensionskasse steht eine eigene Seite zur Verfügung. Dort finden Sie alle weiteren Informationen.

Mit bAV weitermachen

Im Portal der HPK unter
„Weitere Beitragszahlung“

Ohne Arbeitgeber fortführen

Bietet Ihr neuer Arbeitgeber keine bAV über die Hamburger Pensionskasse an?

Eine betriebliche Altersvorsorge bei der Hamburger Pensionskasse ist flexibel und kann auch selbst weitergeführt werden. „Weitermachen“ ist möglich in der Mitgliedergruppe F.

Sie zahlen – ohne Beteiligung eines Arbeitgebers – private Beiträge aus Ihrem Netto-Einkommen ein. So bleiben die Vorteile der Hamburger Pensionskasse erhalten – allerdings ohne staatliche Förderung für die selbst eingezahlten Beiträge.

Weitermachen

Die weitere Beitragszahlung können Sie online in unserem Portal beantragen – einfach und digital.

Ohne Einzahlungen pausieren

Sie können Ihre betriebliche Altersvorsorge bei der Hamburger Pensionskasse auch ohne neue Einzahlungen weiterlaufen lassen.

Sie legen eine Pause ein – und machen zum Beispiel später weiter. Ihre Altersvorsorge wächst durch die laufende Verzinsung weiter an.

Ihre bAV pausieren

Wir beantworten Ihre Fragen

Senden Sie uns einfach eine Nachricht über das Kontaktformular. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

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Sie wollen Ihre persönlichen Daten ändern?

Kein Problem: Das geht im Handumdrehen. Nutzen Sie dafür ganz unkompliziert das Vorsorgeportal (Mitgliederbereich). // HIER ENTLANG

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Arbeitgeberwechsel

von | Okt. 17, 2025

Aktuelles zum zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetz

August 2025

Mit dem Bruch der Ampel-Koalition im Herbst 2024 wurden auch die Pläne für ein zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG II) zunächst auf Eis gelegt. Nun hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales einen Referentenentwurf zum BRSG II veröffentlicht.

Das neue BRSG II: Zwei Aspekte fallen auf

An dieser Stelle möchten wir Ihnen einen kurzen Überblick geben. Zwei Aspekte fallen rund um das neue BRSG sofort auf: Der vorgelegte Entwurf unterscheidet sich inhaltlich in weiten Teilen kaum vom Kabinettsentwurf aus dem September 2024. Jedoch hat sich der zeitliche Rahmen erheblich verändert – viele Regelungen greifen deutlich später.

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Weiterhin stehen Themen wie die "Stärkung der Sozialpartnermodelle", "höhere Abfindungsgrenzen" bei Verwendung für die Altersvorsorge sowie Regelungen zur "vorzeitigen Inanspruchnahme einer Betriebsrente" im Fokus. Auch die Verbesserungen im Bereich der sogenannten "Kleinverdienerförderung" (Dynamisierung) sind grundsätzlich zu begrüßen – auch wenn deren Umsetzung erst zu einem späteren Zeitpunkt vorgesehen ist. Einige dieser Änderungen können insbesondere für Pensionskassen spürbare Verbesserungen mit sich bringen.

Wichtige Impulse, Potenzial für Erweiterungen

Das BRSG II setzt wichtige Impulse – bietet jedoch zugleich noch viel Potenzial für sinnvolle Erweiterungen. Einen Link zum Referentenentwurf finden Sie hier:

In den kommenden Monaten (nach der Sommerpause) folgen die nächsten Schritte im Gesetzgebungsverfahren. Zunächst besteht die Möglichkeit zur Stellungnahme – etwa für Verbände und Organisationen.

Wir behalten das BRSG II für Sie und unsere Versorgungseinrichtungen weiterhin fest im Blick und planen entsprechende Informationsangebote über unsere Kanäle und Veranstaltungsformate.

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