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Hamburger Pensionskasse von 1905 VVaG
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20035 Hamburg

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Sitz der Einrichtung

Hamburger Pensionskasse von 1905 VVaG Brooktorkai 20 20457 Hamburg

Vertreten durch den Vorstand:
Melanie Jura
Frank Scheer

Verwaltungsratsvorsitzender:
Volker Schlinge

Die Hamburger Pensionskasse von 1905 VVaG (HPK) hat mit der Hamburger Pensionsverwaltung eG (HAPEV) einen Vertrag zur Funktionsausgliederung abgeschlossen. Im Rahmen dieses Vertrages übernimmt die HAPEV im Auftrag der HPK u.a. auch die redaktionelle Betreuung und Pflege der Inhalte der Internetseite. Dies umfasst die regelmäßige Aktualisierung, die Erstellung und Bearbeitung von Texten sowie die Gewährleistung, dass die veröffentlichten Informationen den aktuellen Standards entsprechen.

Die Hamburger Pensionsverwaltung eG ist ein breit aufgestelltes Dienstleistungs- und Beratungsunternehmen für die betriebliche Altersversorgung. Sie ist im Auftrag der Versorgungsträger auf dem Gebiet der Verwaltung von betrieblicher Altersversorgung dienstleistend tätig.

Hamburger Pensionsverwaltung eG (HAPEV) Brooktorkai 20 20457 Hamburg

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Eingetragen beim Amtsgericht Hamburg unter der Genossenschaftsregisternummer 980.
Zuständiger Prüfungsverband nach § 54 GenG ist der Genoverband e.V. mit Sitz in Frankfurt am Main, erreichbar unter www.genoverband.de.

Vertreten durch den Vorstand:
Melanie Jura
Dr. Michael Saß
Frank Scheer
Thomas Schmidt

Aufsichtsratsvorsitzender:
Volker Schlinge

Weitere Kontaktmöglichkeiten:
Telefon 040 28 01 45-0
Telefax 040 28 01 45-775
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von | Mai 6, 2022

Aktuelles zum zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetz

August 2025

Mit dem Bruch der Ampel-Koalition im Herbst 2024 wurden auch die Pläne für ein zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG II) zunächst auf Eis gelegt. Nun hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales einen Referentenentwurf zum BRSG II veröffentlicht.

Das neue BRSG II: Zwei Aspekte fallen auf

An dieser Stelle möchten wir Ihnen einen kurzen Überblick geben. Zwei Aspekte fallen rund um das neue BRSG sofort auf: Der vorgelegte Entwurf unterscheidet sich inhaltlich in weiten Teilen kaum vom Kabinettsentwurf aus dem September 2024. Jedoch hat sich der zeitliche Rahmen erheblich verändert – viele Regelungen greifen deutlich später.

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Weiterhin stehen Themen wie die "Stärkung der Sozialpartnermodelle", "höhere Abfindungsgrenzen" bei Verwendung für die Altersvorsorge sowie Regelungen zur "vorzeitigen Inanspruchnahme einer Betriebsrente" im Fokus. Auch die Verbesserungen im Bereich der sogenannten "Kleinverdienerförderung" (Dynamisierung) sind grundsätzlich zu begrüßen – auch wenn deren Umsetzung erst zu einem späteren Zeitpunkt vorgesehen ist. Einige dieser Änderungen können insbesondere für Pensionskassen spürbare Verbesserungen mit sich bringen.

Wichtige Impulse, Potenzial für Erweiterungen

Das BRSG II setzt wichtige Impulse – bietet jedoch zugleich noch viel Potenzial für sinnvolle Erweiterungen. Einen Link zum Referentenentwurf finden Sie hier:

In den kommenden Monaten (nach der Sommerpause) folgen die nächsten Schritte im Gesetzgebungsverfahren. Zunächst besteht die Möglichkeit zur Stellungnahme – etwa für Verbände und Organisationen.

Wir behalten das BRSG II für Sie und unsere Versorgungseinrichtungen weiterhin fest im Blick und planen entsprechende Informationsangebote über unsere Kanäle und Veranstaltungsformate.

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Leidenschaft

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