Ein Infos.

Wissen, was zählt: Antworten zur betrieblichen Altersvorsorge.

FAQ

Unsere häufigsten Fragen – passend zu jeder Phase einer betrieblichen Altersvorsorge.

Egal, wo Sie gerade stehen – wir haben die Antworten. Von den ersten Schritten bis zur Rentenzahlung.

Mitmachen?

Die häufigsten Fragen vor der Anmeldung

Wie erfolgt die Anmeldung?

Die Anmeldung läuft ausschließlich über Ihren Arbeitgeber. Ist dieser ein Mitgliedsunternehmen der Hamburger Pensionskasse, steht einer Teilnahme nichts im Wege.

Einige Regelungen sehen vor, dass Ihr Arbeitgeber Sie automatisch bei der Hamburger Pensionskasse anmeldet. Bitte wenden Sie sich an Ihre Personalabteilung – sie kann Ihnen genau sagen, was bei Ihnen zutrifft.

Was zahlt der Arbeitgeber?

Die Informationen zu möglichen Zahlungen für eine betriebliche Altersvorsorge erhalten Sie in der Personalabteilung Ihres Arbeitgebers.

Wenden Sie sich bei Fragen bitte an die zuständige Person in Ihrem Unternehmen – denn je nach Unternehmen kann es unterschiedliche Modelle geben.

Wie werden die Beiträge gezahlt?

Um Einzahlungen zur betrieblichen Altersvorsorge kümmert sich der Arbeitgeber. Der Arbeitgeber überweist das Geld an die Hamburger Pensionskasse. In der Regel werden alle Beiträge gesammelt und zum Jahresende eingezahlt – das reduziert die Verwaltungskosten.

Kostet es mich etwas, wenn ich mitmache?

Nein. Für eine betriebliche Altersvorsorge bei der Hamburger Pensionskasse fallen keine Abschlusskosten an, wie sie bei Versicherungsunternehmen häufig üblich sind. Die Pensionskasse arbeitet provisionsfrei und sparsam.

Lohnt sich eine betriebliche Altersvorsorge?

Zusätzlich fürs Alter vorzusorgen lohnt sich immer. Denn auch der Staat erwartet, dass Sie neben der gesetzlichen Rente eine zusätzliche Absicherung haben.

Bei der Hamburger Pensionskasse gibt es eine sehr sichere und attraktive betriebliche Altersvorsorge. Viele Unternehmen zahlen regelmäßige Arbeitgeberbeiträge für ihre Beschäftigten.

Wenn Sie selbst einen eigenen Beitrag einzahlen (Gehaltsumwandlung), sichern Sie sich alle Vorteile. Denn es gibt auch eine starke Förderung vom Staat: Beiträge sind bis zu bestimmten Höchstgrenzen steuer- und sozialabgabenfrei. // Mehr erfahren

Ist eine betriebliche Altersvorsorge sinnvoll?

Ja. Um auch später gut leben zu können (gewohnter Lebensstandard), reicht die gesetzliche Rente häufig nicht aus. Deshalb ist es sinnvoll, mehr zu machen.

Mit einer betrieblichen Altersvorsorge der Hamburger Pensionskasse geht das sehr einfach. Und es gibt viele Vorteile. // Mehr erfahren

Gibt es einen Mindestbeitrag, den ich selber zahlen muss?

Wenn die Beiträge über Ihren Arbeitgeber eingezahlt werden, gibt es keinen verpflichtenden Mindestbeitrag. Die Details stimmen Sie direkt mit Ihrem Arbeitgeber ab.

Aber es gibt auch Varianten, bei denen Personen private Beiträge an die Pensionskasse zahlen. Dann gilt ein Mindestbeitrag von 300 Euro im Jahr (bzw. 25 Euro im Monat).

Wo finde ich Informationen zum Thema Riester-Förderung (Familienzuschuss)?

Die Riester-Förderung über den Arbeitgeber trägt bei der Hamburger Pensionskasse den Namen „Familienzuschuss“. Die Informationen dazu finden Sie in einem eigenen Bereich. // Mehr erfahren

Wer kann mitmachen?

Eine betriebliche Altersvorsorge wird über den Arbeitgeber gestartet. Das bedeutet, nur Beschäftigte des Unternehmens können teilnehmen.

Die betriebliche Altersvorsorge bei der Hamburger Pensionskasse ist daher an ein Beschäftigungsverhältnis in einem Mitgliedsunternehmen gebunden.

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Hier sind die Kröten sicher.

Dreifach abgesichert. Wo gibt’s denn sowas?

Geld ansparen

Beitragsphase, Arbeitgeberwechsel und Co. – wir beantworten Ihre Fragen

Alles zum aktuellen Stand

Wo finde ich meine Bestandsnummer?

Sie finden Ihre Bestandsnummer auf verschiedenen Dokumenten der Hamburger Pensionskasse. Auf Briefen wie dem Begrüßungsschreiben und auch auf den Standmitteilungen sowie den Renteninformationen.

Wenn Ihnen keine Dokumente von uns vorliegen, wenden Sie sich bitte an die Mitgliederbetreuung – montags bis freitags unter der Telefonnummer 040 28 01 45-0.

Wo sehe ich was ich eingezahlt habe?

Eine Übersicht Ihrer eingezahlten Beiträge finden Sie in den jährlich erstellten Renteninformationen.

Diese Renteninformationen stehen Ihnen im Portal unter „Meine Dokumente“ zur Verfügung. Hier gelangen Sie zu Ihrem  persönlichen Bereich. // Zum Portal

Wo finde ich meine jährlichen Standmitteilungen und Renteninformationen?

Die Standmitteilungen und die Renteninformationen finden Sie in unserem Portal unter „Meine Dokumente“. // Zum Portal

Sofern bei Ihnen für das abgelaufene Jahr noch keine Dokumente im Portal vorliegen, befinden sich diese noch in der Erstellung. In diesem Fall bitten wir Sie um etwas Geduld.

Sie können im Portal auch Ihre E-Mail-Adresse hinterlegen. Dann informieren wir Sie schnell und bequem per E-Mail, wenn ausgewählte Dokumente online sind. Jetzt anmelden, eintragen, bestätigen und fertig.

Wie erhalte ich Informationen über die Höhe meiner bisher erreichten Rente?

Sie finden die Höhe Ihrer bisher erreichten Rente in der aktuellen Standmitteilung und der aktuellen Renteninformation. Beide Dokumente werden jährlich erstellt und sind im persönlichen Vorsorgeportal (Mitgliederbereich) unter „Meine Dokumente“ verfügbar. // Zum Portal

Wie hoch ist die aktuelle Verzinsung?

Die Vertreterversammlung der Hamburger Pensionskasse hat am 17. September 2025 zur Überschussbeteiligung Folgendes beschlossen: Zum 1. Januar 2026 erhöht sich die Verzinsung der betrieblichen Altersvorsorge für alle angemeldeten Beschäftigten in den Mitgliedergruppen* „F (06)“, „F (12)“ und „F (21)“ auf 3,8 %. Die erste Tarifgeneration „F“ wird weiterhin mit 3,5 % verzinst.

In der Verzinsung ist ein Sonderüberschuss enthalten.

Die Werte sind in der Regel vorbehaltlich der Zustimmung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

* Anmeldung ab dem 01.01.2006

Wie hoch wird meine Rente?

Wenn Sie noch nicht angemeldet sind oder erst seit diesem Jahr eine betriebliche Altersvorsorge bei der Hamburger Pensionskasse haben, nutzen Sie den Rentenrechner auf dieser Webseite. Damit können Sie schnell und einfach rechnen. // Jetzt berechnen

Rechner für Mitglieder
Wenn Sie schon länger dabei sind und bereits Beiträge für Sie eingezahlt wurden, empfehlen wir unseren Rechner im Portal. Dort rechnen Sie mit dem bereits vorhandenen Geld. // Zum Portal

Informationen zu Tarifen

Wo finde ich die Allgemeinen Versicherungsbedingungen meines Tarifs?

Die für Sie geltenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) finden Sie im Portal unter „Meine Dokumente“. // Zum Portal

Welche Tarife gibt es bei der HPK?

Die Hamburger Pensionskasse bietet unterschiedliche Angebote für die betriebliche Altersvorsorge an.

Sofern nicht anders angegeben, gelten die Informationen dieser Webseite für eine betriebliche Altersvorsorge in der Mitgliedergruppe F – der mit Abstand größten Gruppe innerhalb der Hamburger Pensionskasse. Die Mitgliedergruppe F hat unterschiedliche Versionen (Generationen). Neue Anmeldungen erfolgen derzeit in der Generation F(21). Unter Leistung finden Sie eine Übersicht. // Mehr erfahren

Genaue Informationen zu Ihrer persönlichen Absicherung – zum Beispiel in welcher Mitgliedergruppe Sie angemeldet sind – finden Sie in den Unterlagen der Hamburger Pensionskasse. Besonders hilfreich sind dabei die jährlich erstellten Standmitteilungen sowie die Renteninformationen. Diese Dokumente stehen Ihnen jederzeit online im Portal unter „Meine Dokumente“ zur Verfügung. // Zum Portal

Wo sehe ich, welchen Tarif ich habe?

Genaue Informationen zu Ihrer persönlichen Absicherung – zum Beispiel in welcher Mitgliedergruppe Sie angemeldet sind – finden Sie in den Unterlagen der Hamburger Pensionskasse. Besonders hilfreich sind dabei die jährlich erstellten Standmitteilungen sowie die Renteninformationen. Diese Dokumente stehen Ihnen jederzeit online im Portal unter „Meine Dokumente“ zur Verfügung. // Zum Portal

Ebenso können Sie sich an die Mitgliederbetreuung wenden – entweder über das Kontaktformular im Portal oder telefonisch montags bis freitags während der Servicezeiten unter der Telefonnummer 040 28 01 45-0.

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Kündigung der bAV

Kann ich meine betriebliche Altersvorsorge kündigen?

Eine vorzeitige Auflösung einer betrieblichen Altersvorsorge und die vorzeitige Auszahlung vor Eintritt eines Versorgungsfalls sind gemäß den Allgemeinen Bedingungen der Hamburger Pensionskasse in Verbindung mit dem Betriebsrentengesetz grundsätzlich nicht möglich.

Arbeitgeberwechsel

Was passiert, wenn ich das Unternehmen verlasse?

Auch wenn Beschäftigungsverhältnisse in der Regel langfristig angelegt sind, gibt es natürlich immer Gründe für deren Beendigung.

Alle Informationen zu den flexiblen Möglichkeiten bei der Hamburger Pensionskasse finden Sie auf einer eigenen Seite. // Mehr erfahren

Kann ich meine betriebliche Altersvorsorge nach einem Arbeitgeberwechsel fortsetzen?

Für diesen Fall haben Sie unterschiedliche Optionen.

Alle Informationen zu den flexiblen Möglichkeiten bei der Hamburger Pensionskasse finden Sie auf einer eigenen Seite. // Mehr erfahren

Kann ich nach dem Verlassen meines Arbeitgebers weitere Einzahlungen bei der HPK vornehmen?

Ja, das ist möglich. Für diesen Fall haben Sie unterschiedliche Optionen.

Alle Informationen zu den flexiblen Möglichkeiten bei der Hamburger Pensionskasse finden Sie auf einer eigenen Seite. // Mehr erfahren

Kann ich meine bAV bei der HPK auf die Altersvorsorge eines neuen Arbeitgebers übertragen?

Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine betriebliche Altersvorsorge bei der Hamburger Pensionskasse auf das Angebot Ihres neuen Arbeitgebers übertragen werden.

Alle Informationen zu den flexiblen Möglichkeiten bei der Hamburger Pensionskasse finden Sie auf einer eigenen Seite. // Mehr erfahren

Was passiert bei Insolvenz des Arbeitgebers?

Alle Beiträge, die von Ihrem Arbeitgeber bis zu seiner Insolvenz in Ihr Vorsorgekonto eingezahlt wurden, sind sicher. Sie wurden in das konkursfeste Sicherungsvermögen der HPK eingezahlt.

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Beitragszahlungen

Kann ich meine Beiträge jederzeit erhöhen oder reduzieren?

Sie zahlen über Ihren Arbeitgeber ein? Wenden Sie sich bei Fragen zur Einzahlung von Beiträgen bitte an die zuständige Person in Ihrem Unternehmen – denn je nach Arbeitgeber kann es unterschiedliche Modelle geben.

Sollten Sie privat Beiträge bei der Hamburger Pensionskasse einzahlen, so können Sie die Beitragszahlung jederzeit flexibel ändern. Es gilt lediglich ein Mindestbeitrag von 300 Euro im Jahr. Beitragsänderungen müssen Sie uns nur melden, wenn die Beiträge per Lastschrift von Ihrem Konto abgebucht werden.

Was ist, wenn ich mehr machen will?

Die betriebliche Altersvorsorge ist ein einfacher Weg, um später mehr Rente zu haben. Bei Fragen zur Einzahlung von Beiträgen wenden Sie sich bitte an die zuständige Person in Ihrem Unternehmen – denn je nach Arbeitgeber können unterschiedliche Modelle gelten.

Sie können sich auf unserer Seite zur betrieblichen Altersvorsorge informieren. // Mehr erfahren

Es ist auch möglich, zusätzlich Beiträge durch eine Gehaltsumwandlung einzuzahlen. Mit einem Beitrag, den Sie selbst einzahlen, sichern Sie sich alle Vorteile. Diese Gehaltsumwandlung kann sehr attraktiv sein. // Mehr erfahren

In welcher Höhe sind Beiträge im Rahmen der Gehaltsumwandlung steuer- und sozialversicherungsfrei?

Im Jahr 2025 können für Sie über Ihren Arbeitgeber bis zu 3.864 Euro steuer- und sozialabgabenfrei in die Pensionskasse eingezahlt werden. Weitere Informationen zur Beitragsphase (Zeitraum der Einzahlung) haben wir Ihnen hier gebündelt zusammengestellt. // Mehr erfahren

Kann ich auch mehr als 3.864 Euro einzahlen?

Ja, das geht und auch dabei gibt es eine staatliche Förderung.

Wenden Sie sich bei Fragen zur Einzahlung von Beiträgen bitte an die zuständige Person in Ihrem Unternehmen – denn je nach Arbeitgeber kann es unterschiedliche Modelle geben. Um alles Weitere kümmern sich Ihr Arbeitgeber und die Pensionskasse.

Weitere Informationen zur Beitragsphase (Zeitraum der Einzahlung) haben wir Ihnen hier gebündelt zusammengestellt. // Mehr erfahren

Kann ich auch zusätzliche Einmalbeträge einzahlen?

Sie können jährlich private Einmalbeiträge einzahlen.

Weitere Informationen zur Beitragsphase (Zeitraum der Einzahlung) haben wir Ihnen hier gebündelt zusammengestellt. // Mehr erfahren

Dort finden Sie auch Informationen zur Einzahlung von Einmalbeiträgen aus privatem Vermögen.

Ich habe eine Abfindung erhalten und möchte diese in meine bAV einzahlen. Geht das?

Sie können Abfindungen als Beitrag für die Verbesserung Ihrer Altersvorsorge steuerfrei über den Arbeitgeber in die Hamburger Pensionskasse einzahlen.

Weitere Informationen zur Beitragsphase (Zeitraum der Einzahlung) haben wir Ihnen hier gebündelt zusammengestellt. // Mehr erfahren

Dort finden Sie auch Informationen zu den Sonderregelungen bei Abfindungen oder Nachzahlungen.

Leistungen

Welche Leistungen gibt es bei der HPK?

Alle Informationen finden Sie im Bereich Leistungen. // Mehr erfahren

Wann erhalte ich eine Erwerbsminderungsrente?

Alle relevanten Informationen zur Erwerbsminderungsrente erhalten Sie im Bereich Leistungen. // Mehr erfahren

Welche Hinterbliebenenleistungen bietet die Pensionskasse?

Eine Mitgliedschaft bei der Hamburger Pensionskasse bietet mehr als nur die eigene Absicherung. Mit einer betrieblichen Altersvorsorge gibt es mehr. Es gibt Schutz, der im Falle der Fälle auch für die Familie da ist.

Im Todesfall zahlt die Pensionskasse Leistungen an die Hinterbliebenen. Alle Informationen dazu finden Sie hier. // Mehr erfahren

Stammdaten und Sonstiges

Wo kann ich meine persönlichen Daten ändern?

Viele persönliche Daten (Anschrift, Kontaktdaten) können Sie bequem im Portal ändern. // Zum Portal

Auch Änderungen per Post, Fax oder E-Mail sind möglich. In diesen Fällen benötigen wir bei einer neuen Anschrift jedoch immer eine Kopie Ihrer Meldebescheinigung als Nachweis. Bitte beachten Sie, dass E-Mail und Fax keine sicheren Übertragungswege sind.

Am bequemsten geht es daher online: Über das Portal ist bei der Änderung persönlicher Daten in der Regel kein weiterer Nachweis nötig – auch nicht bei der Anschrift.

Was passiert, wenn ich in Elternzeit gehe?

Während Ihrer Elternzeit bleiben Sie bei der Hamburger Pensionskasse angemeldet.

Da Ihr Arbeitsverhältnis in dieser Zeit ruht und Sie kein sozialversicherungspflichtiges Gehalt von Ihrem Arbeitgeber beziehen, wird Ihr Arbeitgeber für diesen Zeitraum keine Beiträge an die Hamburger Pensionskasse überweisen.

Zur Erhöhung Ihrer betrieblichen Altersvorsorge können Sie auch während dieser Zeit selbst Beiträge einzahlen. Wenden Sie sich bei weiteren Fragen bitte an Ihren Arbeitgeber.

Kurz vor der Rente

Häufige Fragen zur Beantragung von Leistungen bei der Hamburger Pensionskasse.

Kann ich eine Vorruhestandsrente beziehen?

Sie können einen Teil Ihrer betrieblichen Altersvorsorge als Vorruhestandsrente nutzen. Weitere Informationen finden Sie hier. // Mehr erfahren

Wann kann ich in Altersrente gehen?

Informationen zu den konkreten Voraussetzungen finden Sie bei den gewünschten Leistungen unter „Leistung beantragen“. // Mehr erfahren

Kann ich meine Rente abweichend von der gesetzlichen Rente beziehen?

Ein späterer Rentenbeginn ist möglich. Sie können die Rente auch vor Beginn der gesetzlichen Rente beantragen, zum Beispiel bei Arbeitslosigkeit oder neben einem Minijob.

Informationen zu den konkreten Voraussetzungen finden Sie im Bereich Leistungen. // Mehr erfahren

Wie kann ich meine Rente beantragen?

Bitte stellen Sie Ihren Rentenantrag bei der Hamburger Pensionskasse 6 bis 8 Wochen vor dem gewünschten Rentenbeginn.

Sie können den Antrag für die Mitgliedergruppe F ganz bequem online im Vorsorgeportal stellen. Diesen finden Sie im Menü unter „Rentenantrag“. Ihre Unterlagen senden Sie uns anschließend einfach über das Kontaktformular im Portal zu. Auf diese Weise sind Ihre personenbezogenen Daten optimal geschützt. // Zum Portal

Ihren Rentenantrag mit allen erforderlichen Unterlagen können Sie uns über das Kontaktformular im Portal, per E-Mail, Post oder Fax zukommen lassen. Bitte beachten Sie, dass E-Mail und Fax keine sicheren Übertragungswege sind.

Kann ich mir meine Rente in einer Summe auszahlen lassen, anstatt monatlich?

Alle Informationen hierzu finden Sie im Bereich Leistungen. // Mehr erfahren

Wie lange dauert die Bearbeitung meines Rentenantrags?

In der Regel bearbeiten wir Ihren Rentenantrag innerhalb von 4 Wochen nach Eingang aller erforderlichen Unterlagen.

Die Bearbeitung beginnt, sobald uns alle notwendigen Daten und Dokumente vorliegen.

Dazu gehört auch die Meldung Ihres Arbeitgebers über Ihren Austritt aus dem Unternehmen. Außerdem informiert die Personalabteilung, ob und in welcher Höhe noch eine letzte Einzahlung in Ihre betriebliche Altersvorsorge erfolgt ist. Erst wenn uns diese Informationen vorliegen, können wir die Bearbeitung abschließen.

Ihren Leistungsbescheid stellen wir Ihnen anschließend über das Portal zur Verfügung. // Zum Portal

Kann ich meine Rentenansprüche vererben?

Die gesetzlichen Regelungen lassen keine Vererbung zu.

Informationen zu den Leistungen an Hinterbliebene finden Sie hier. // Mehr erfahren

Was passiert mit meinem Geld, wenn ich sterbe und keine Hinterbliebenen habe?

In den Renten ist einkalkuliert, dass nicht jede oder jeder Verstorbene auch Hinterbliebene hinterlässt. Das Geld kommt dann als höhere Leistung allen Mitgliedern zugute.

Während der Rente

Rentenzeit, schöne Zeit: Das sind die häufigsten Fragen

Zahlung meiner Rente

Wann wird meine Rente ausgezahlt?

Der Zahltermin für die Renten der Hamburger Pensionskasse ist in der Regel der vorletzte Bankarbeitstag im Monat.

Die Rente wird vorschüssig gezahlt.

Wie lange wird meine Rente gezahlt?

Die Altersrente wird ein Leben lang gezahlt. Sie können die Altersrente der Hamburger Pensionskasse nach Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen frühestens mit Vollendung des 62. Lebensjahres und spätestens ab dem Alter 67 beziehen.

Weitere Informationen zu den Leistungen der HPK finden Sie hier. // Mehr erfahren

(Hat Ihre betriebliche Altersvorsorge in der Mitgliedergruppe F vor dem 01.01.2012 begonnen, können Sie den Antrag bereits ab 60 Jahren stellen.)

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Steuern und Sozialabgaben

Muss ich Sozialabgaben auf die Rente zahlen?

Ja, wenn Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind, müssen auf Leistungen der Pensionskasse Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung gezahlt werden.

Ausführliche Informationen finden Sie in unseren Dokumenten. // Mehr erfahren

Muss ich Steuern auf die Rente zahlen?

Wenn die Beiträge steuerfrei über den Arbeitgeber eingezahlt werden, sind die daraus gezahlten Leistungen (Rente, Kapitalauszahlung) der Pensionskasse steuerpflichtig. Von den zu versteuernden Leistungen werden individuelle Freibeträge abgezogen. Das reduziert Steuern.

Wurden die Beiträge bereits versteuert eingezahlt (zum Beispiel aus dem Netto-Gehalt), dann sind nur die in den Renten enthaltenen Erträge steuerpflichtig. Die Höhe dieses Ertragsanteils wird im Rentenbescheid ausgewiesen.

Die Renten der Hamburger Pensionskasse werden Ihnen zunächst ohne Steuerabzug ausgezahlt, sind dann aber in der Einkommensteuererklärung anzugeben. In der Regel werden die gesamten Alterseinkünfte (gesetzliche Rente, Betriebsrente, private Vorsorgeeinkünfte) erst ab einem Grenzwert besteuert. Die Besteuerung erfolgt also nachträglich im Rahmen der Einkommensteuererklärung. Hierfür erhalten Sie für das abgelaufene Kalenderjahr von der Pensionskasse eine „Mitteilung zur Vorlage beim Finanzamt“.

Ausführliche Informationen finden Sie in unseren Dokumenten. // Mehr erfahren

Wer muss eine Steuererklärung abgeben?

Eine Steuererklärung muss dann erstellt werden, wenn der gesetzlich festgelegte Grundfreibetrag mit dem gesamten zu versteuernden Einkommen überstiegen wird.

Für das Jahr 2025 beträgt der Grundfreibetrag 12.096 Euro für Alleinstehende und 24.192 Euro für Verheiratete.

Stammdaten und Dokumente

Wo kann ich meine persönlichen Daten ändern?
Viele persönliche Daten (Anschrift, Kontaktdaten) können Sie bequem im Portal ändern. // Zum Portal Auch Änderungen per Post, Fax oder E-Mail sind möglich. In diesen Fällen benötigen wir bei einer neuen Anschrift jedoch immer eine Kopie Ihrer Meldebescheinigung als Nachweis. Bitte beachten Sie, dass E-Mail und Fax keine sicheren Übertragungswege sind. Am bequemsten geht es daher online: Über das Portal ist bei der Änderung persönlicher Daten in der Regel kein weiterer Nachweis nötig – auch nicht bei der Anschrift.
Auf welchem Wege kann ich Ihnen vertrauliche Dokumente zur Verfügung stellen?

Senden Sie uns Ihre Dokumente einfach über das Kontaktformular im Portal zu. Auf diese Weise sind Ihre personenbezogenen Daten optimal geschützt. // Zum Portal

Unterlagen können Sie uns auch per E-Mail, Post oder Fax zukommen lassen. Bitte beachten Sie, dass E-Mail und Fax keine sicheren Übertragungswege sind.

Welche Nachweise erhalte ich als Rentenbezieher zur Vorlage beim Finanzamt?

Eine Leistungsmitteilung über die gezahlten Jahresrenten des abgelaufenen Kalenderjahres („Mitteilung zur Vorlage beim Finanzamt“) finden Sie im Portal. // Zum Portal

Sofern für das letzte Jahr noch kein Dokument vorliegt, befindet sie sich noch in der Erstellung. In diesem Fall bitten wir Sie um etwas Geduld.

Sie können im Portal auch Ihre E-Mail-Adresse hinterlegen. Dann informieren wir Sie schnell und bequem per E-Mail, wenn ausgewählte Dokumente online sind. Jetzt anmelden, eintragen, bestätigen und fertig.

Wann erhalte ich meine jährliche Leistungsmitteilung zur Vorlage beim Finanzamt?

Spätestens im Frühjahr ist die „Mitteilung zur Vorlage beim Finanzamt“ für das abgelaufene Kalenderjahr im Portal verfügbar.

Sie können im Portal auch Ihre E-Mail-Adresse hinterlegen. Dann informieren wir Sie schnell und bequem per E-Mail, wenn ausgewählte Dokumente online sind. Jetzt anmelden, eintragen, bestätigen und fertig. // Zum Portal

Sonstiges

Ist meine HPK-Rente vor Anrechnung auf die Grundsicherung geschützt?

Ja. Ihre Betriebsrenten sind bis zu einem monatlichen Betrag von 100 Euro komplett vor der Anrechnung auf die Grundsicherung geschützt.

Darüber hinaus sind bis zu einer Obergrenze von 281,50 Euro weitere 30 % geschützt.

(Stand 01.09.2025)

Wie wahrscheinlich ist es, dass meine Rente zukünftig erhöht wird?

Ihre Rente wird Ihnen auch zukünftig in der bisherigen Höhe garantiert weitergezahlt. Zusätzliche Erhöhungen sind nicht fest zugesagt, erfolgen jedoch, wenn die Hamburger Pensionskasse entsprechende Erträge erzielt. Das hängt insbesondere von der künftig erzielbaren Verzinsung sowie der weiteren Entwicklung der Lebenserwartung ab.

Die Rente in Mitgliedergruppe F berücksichtigt bereits einen einkalkulierten Garantiezins, welcher von der jeweiligen Generation abhängt. Überschüsse, die von der Pensionskasse über die Garantieverzinsung hinaus erwirtschaftet werden, werden zur dauerhaften Erhöhung der laufenden Renten verwendet.

In Mitgliedergruppe F findet diese Anpassung jährlich zum 1. Januar statt. Die Höhe der Anpassung können Sie Ihrer Anpassungsmitteilung entnehmen, welche Ihnen im Falle einer Erhöhung im Portal zur Verfügung gestellt wird. // Zum Portal

Ich habe einen Pfändungs- bzw. Privatinsolvenzfall hinter mir. Wann bekomme ich wieder meine Rente?

Die Rentenzahlungen werden wieder aufgenommen, sobald das Verfahren abgeschlossen ist und ein rechtsverbindlicher Beschluss vorliegt. Sie erhalten dann die Zahlung mit dem nächstmöglichen Abrechnungslauf.

Wo erhalte ich weitere Auskünfte?
Sie erreichen die Mitgliederbetreuung der Hamburger Pensionskasse montags bis freitags unter der Telefonnummer 040 28 01 45-0. Fragen zu Ihrer gesetzlichen Rente beantwortet Ihnen das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales montags bis donnerstags von 08:00 bis 17:00 Uhr sowie freitags von 08:00 bis 12:00 Uhr unter der Telefonnummer 030 2 21 91 10 01.
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Informationen für im Ausland lebende Personen

Wird meine Betriebsrente auch gezahlt, wenn ich im Ausland lebe?
Ja. Die Renten der Hamburger Pensionskasse werden auch weltweit ins Ausland gezahlt. Wenn Sie bereits Rentenempfänger sind und uns eine ausländische Adresse mitteilen, erhalten Sie von uns ein Informationspaket mit den erforderlichen Hinweisen zur Zahlung ins Ausland.
Warum muss ich als im Ausland lebende Person regelmäßig ein Lebenszeichen bei der Pensionskasse einreichen?

Der Grund dafür ist zwar einfach, aber von großer Bedeutung: Die Hamburger Pensionskasse muss sicherstellen, dass Leistungen ausschließlich an lebende Anspruchsberechtigte ausgezahlt werden.

Wo finde ich den Vordruck Lebenszeichen?

Der Vordruck um ein Lebenszeichen bei der Hamburger Pensionskasse einzureichen wird im Portal hinterlegt, sobald Sie uns eine ausländische Adresse mitteilen. // Zum Portal

Was ist ein DBA?

DBA steht für Doppelbesteuerungsabkommen.

Das ist ein Vertrag zwischen zwei Staaten, der regelt, in welchem Land eine Rente besteuert wird. Damit soll vermieden werden, dass dieselbe Rente doppelt – also sowohl in Deutschland als auch im Ausland – versteuert wird.

Wer stellt die DBA-Bescheinigung aus?

Die DBA-Bescheinigung wird in Deutschland vom zuständigen Finanzamt ausgestellt. In ihr ist festgelegt, in welchem Land Ihre Rente versteuert werden muss.

Welche Unterlagen werden für die Beantragung einer DBA-Bescheinigung benötigt?

Für die Beantragung beim Finanzamt werden in der Regel folgende Unterlagen benötigt:

  • das ausgefüllte Formular „Antrag auf Freistellung vom Steuerabzug nach DBA“ (beim Finanzamt erhältlich)
  • eine Ansässigkeitsbescheinigung des Wohnsitzstaates (Bestätigung der dortigen Steuerbehörde, dass Sie dort steuerpflichtig sind)
  • Ihre Steuer-Identifikationsnummer (in Deutschland oder im Wohnsitzstaat)

Da wir im Normalfall die Beantragung für Sie übernehmen, fordern wir neben der Ansässigkeitsbescheinigung zusätzlich noch eine Vollmacht (nur bei erster Beantragung) von Ihnen an.

Wie lange ist eine DBA-Bescheinigung gültig?

Eine DBA-Bescheinigung gilt in der Regel für das Kalenderjahr, für das sie ausgestellt wurde. Danach muss sie – falls weiterhin erforderlich – neu beim Finanzamt beantragt werden.

FAQ

von | Apr. 23, 2025

Aktuelles zum zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetz

August 2025

Mit dem Bruch der Ampel-Koalition im Herbst 2024 wurden auch die Pläne für ein zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG II) zunächst auf Eis gelegt. Nun hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales einen Referentenentwurf zum BRSG II veröffentlicht.

Das neue BRSG II: Zwei Aspekte fallen auf

An dieser Stelle möchten wir Ihnen einen kurzen Überblick geben. Zwei Aspekte fallen rund um das neue BRSG sofort auf: Der vorgelegte Entwurf unterscheidet sich inhaltlich in weiten Teilen kaum vom Kabinettsentwurf aus dem September 2024. Jedoch hat sich der zeitliche Rahmen erheblich verändert – viele Regelungen greifen deutlich später.

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Weiterhin stehen Themen wie die "Stärkung der Sozialpartnermodelle", "höhere Abfindungsgrenzen" bei Verwendung für die Altersvorsorge sowie Regelungen zur "vorzeitigen Inanspruchnahme einer Betriebsrente" im Fokus. Auch die Verbesserungen im Bereich der sogenannten "Kleinverdienerförderung" (Dynamisierung) sind grundsätzlich zu begrüßen – auch wenn deren Umsetzung erst zu einem späteren Zeitpunkt vorgesehen ist. Einige dieser Änderungen können insbesondere für Pensionskassen spürbare Verbesserungen mit sich bringen.

Wichtige Impulse, Potenzial für Erweiterungen

Das BRSG II setzt wichtige Impulse – bietet jedoch zugleich noch viel Potenzial für sinnvolle Erweiterungen. Einen Link zum Referentenentwurf finden Sie hier:

In den kommenden Monaten (nach der Sommerpause) folgen die nächsten Schritte im Gesetzgebungsverfahren. Zunächst besteht die Möglichkeit zur Stellungnahme – etwa für Verbände und Organisationen.

Wir behalten das BRSG II für Sie und unsere Versorgungseinrichtungen weiterhin fest im Blick und planen entsprechende Informationsangebote über unsere Kanäle und Veranstaltungsformate.

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Leidenschaft

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bAV-STRATEGIEN

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