Geschäftsbericht

Der Geschäftsbericht der Hamburger Pensionskasse von 1905 VVaG für das Geschäftsjahr 2024 wurde veröffentlicht. Das erfolgt in der Regel im Anschluss an die Jahrestagung.

Hier können Sie ihn einsehen. // Download PDF

Der Jahresabschluss sowie der Lagebericht für ein Geschäftsjahr werden in der Regel im Dezember des Folgejahres im Unternehmensregister veröffentlicht. Dort sind Informationen zu früheren Geschäftsjahren verfügbar.

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Informationspflichten

Pflichtinformation

(Gemäß § 234l sowie § 234m und § 234n VAG)

Hier finden Sie die gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtinformationen gemäß den Vorgaben des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG).

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Grundsätze der Anlagepolitik

(Gemäß § 234i VAG sowie Erklärungen nach § 134b und 134c AktG)

Der § 234i des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) gibt vor, dass Pensionskassen eine Erklärung zu den Grundsätzen ihrer Anlagepolitik gegenüber der Aufsichtsbehörde abgeben und sie öffentlich zugänglich machen müssen.

Die vorliegende Investmentstrategie (Grundsätze der Anlagepolitik gem. § 234i VAG) erläutert die Ziele der Anlagepolitik, die Vorgehensweise in der Steuerung der Kapitalanlagen und die in der Anlagestrategie zulässigen Assetklassen für die Hamburger Pensionskasse von 1905 VVaG. // Download PDF

Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten

(gem. Verordnung [EU] Nr. 2019/2088 Offenlegungsverordnung)

Die Hamburger Pensionskasse von 1905 VVaG ist sich ihrer gesellschaftlichen Verantwortung bewusst. Nachhaltigkeitsfaktoren, die sich in Risiken für die Hamburger Pensionskasse von 1905 VVaG widerspiegeln, werden in diversen Prozessen berücksichtigt – von den Kapitalanlageentscheidungen bis hin zum Risikomanagement. Die Berücksichtigung von Risiken aus Nachhaltigkeitsfaktoren erfolgt u. a. auf Basis von sogenannten ESG-Kriterien: Environmental (ökologisch/umweltbezogen), Social (soziales Miteinander) und Governance (Unternehmensführung). // Download PDF

Aus regulatorischen Gründen gemäß Verordnung [EU] Nr. 2019/2088 Offenlegungsverordnung Artikel 4(1)b in Verbindung mit den technischen Regulierungsstandards Art. 12 sind wir zu folgender Angabe verpflichtet:

„Keine Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen der Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren.“

Die mit der Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren einhergehenden Berichtspflichten würden den Verwaltungsaufwand der Pensionseinrichtung deutlich erhöhen. Die Pensionseinrichtung nimmt regelmäßig eine Überprüfung ihres Standpunktes vor.

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Leidenschaft

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Langeweile

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