So kann Rente sein.

Überblick zu den Abgaben bei der bAV

Steuern und Sozialabgaben

Für die betriebliche Altersvorsorge gelten unterschiedliche Regeln bei Steuern und Sozialabgaben. Diese lassen sich in zwei Phasen unterteilen.

Bitte wählen Sie aus, zu welcher Phase Sie Informationen wünschen.

Berufsschutz Plus Schutzschild

Beitragsphase

In dieser Phase werden die Beiträge an die Pensionskasse gezahlt.

Leistungsphase

In dieser Phase werden Leistung der Pensionskasse ausgezahlt.

Beitragsphase

Die betriebliche Altersvorsorge wird vom Staat stark gefördert. Einzahlungen sind bis zu einer bestimmten Höhe steuer- und sozialabgabenfrei.

Diese Höchstgrenzen gelten für alle Beiträge, die über den Arbeitgeber eingezahlt werden – zum Beispiel (tarifliche) Arbeitgeberbeiträge oder Beiträge aus der Gehaltsumwandlung (Brutto-Entgeltumwandlung). Sie werden zusammengezählt.

Bis 3.864 Euro pro Jahr

SOZIALABGABENFREI

Bis zu dieser Summe können Beiträge sozialabgabenfrei in die betriebliche Altersvorsorge eingezahlt werden.*

Bis 7.728 Euro pro Jahr

STEUERFREI

Bis zu dieser Summe können Beiträge steuerfrei in die betriebliche Altersvorsorge eingezahlt werden.*

* Weitere Informationen

Die angegebenen Werte gelten für das Jahr 2025.

Die Mitgliedsunternehmen der Hamburger Pensionskasse stammen aus unterschiedlichen Branchen und Bundesländern – entsprechend variieren auch die Angebote der Arbeitgeber sowie die Höhe der möglichen Einzahlungen. Informationen zur betrieblichen Altersvorsorge Ihres Arbeitgebers erhalten Sie in der Personalabteilung.

Icon Nerven und Psyche

Gut zu wissen

Die Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge bei der Hamburger Pensionskasse werden für den Großteil der angemeldeten Beschäftigten steuer- und sozialabgabenfrei vom Arbeitgeber eingezahlt.

In Ihrer Renteninformation können Sie nachlesen, was in Ihrem Fall gilt.

Zusätzlich gibt es weitere Möglichkeiten, in die Hamburger Pensionskasse einzuzahlen:

Höhere Beiträge einzahlen (Abfindung etc.)

Höhere Beiträge – etwa aus Abfindungen oder Nachzahlungen – können unter bestimmten Voraussetzungen steuerbegünstigt und sozialabgabenfrei eingezahlt werden.

Weitere Informationen finden Sie in der Datei zur „Abfindung / Vervielfältigungsregelung“.

Pauschal versteuert einzahlen

Haben Sie irgendwann in Ihrem Berufsleben pauschal versteuerte Beiträge in eine Direktversicherung oder Pensionskasse eingezahlt? Dann dürfen Sie jährlich bis zu 1.752 Euro pauschal versteuert einzahlen. Wenn Sie diese Beiträge aus Sonderzahlungen (z. B. Urlaubs- oder Weihnachtsgeld) leisten, sind sie auch sozialabgabenfrei.

Wichtig: Die pauschal versteuerten Einzahlungen reduzieren den steuerfreien Rahmen der regulären bAV-Beiträge.

Die Pauschalsteuer auf diese Beiträge beträgt rund 20 %. Dafür wird die spätere Leistung nur zu einem kleinen Teil besteuert – der überwiegende Teil der Rente oder Kapitalauszahlung bleibt steuerfrei. Das macht pauschal versteuerte Beiträge besonders attraktiv.

Nachweis für pauschal versteuerte Beiträge
Als Nachweis dient zum Beispiel eine alte Gehaltsabrechnung oder eine Bescheinigung der Direktversicherung bzw. Pensionskasse. Legen Sie diesen Nachweis Ihrem jetzigen Arbeitgeber vor – er kümmert sich um alles Weitere. Er sorgt auch dafür, dass Steuer- und Sozialabgabenfreiheit korrekt angewendet werden. Sie müssen die Beiträge nicht in der Einkommensteuererklärung angeben oder separate Anträge stellen. In Ihrer nächsten Standmitteilung bzw. Renteninformation der Hamburger Pensionskasse sehen Sie: die eingezahlten Beiträge und die daraus entstehende spätere Rente.

Sie können auch Geld aus Ihrem Netto-Einkommen in die betriebliche Altersvorsorge bei der Hamburger Pensionskasse einzahlen.

Wichtig: Für diese Beiträge gelten oft andere Regeln bei Steuern und Sozialabgaben.

Private Beiträge einzahlen

Sie können auch ohne Beteiligung eines Arbeitgebers Beiträge einzahlen – zum Beispiel wenn Ihr neuer Arbeitgeber keine betriebliche Altersvorsorge über die Hamburger Pensionskasse anbietet. So nutzen Sie weiterhin die Vorteile der Pensionskasse, insbesondere die niedrigen Verwaltungskosten und die hohe Sicherheit.

Einmalbeiträge einzahlen

Solange Sie noch keine Pensionskassenrente beziehen, können Sie jederzeit Einmalbeiträge in eine betriebliche Altersvorsorge der Mitgliedergruppe F einzahlen.

Weitere Informationen finden Sie in der Datei „Einmalbeiträge aus privatem Vermögen einzahlen“.

Icon Nerven und Psyche

Im Ausbau

Die Informationen zu Steuern und Sozialabgaben während der Leistungsphase befinden sich derzeit im Ausbau und werden im Laufe der kommenden Tage erweitert.

Leistungsphase

Wir stellen Ihnen zwei PDF-Dateien zur Verfügung, in denen alle wichtigen Informationen rund um Steuern und Sozialabgaben in der betrieblichen Altersvorsorge übersichtlich und verständlich zusammengefasst sind.

Ob steuerliche Behandlung oder Auswirkungen auf die Sozialabgaben – in den Dokumenten finden Sie alle relevanten Informationen auf einen Blick.

Berufsschutz Plus Schutzschild

Alle Infos auf einen Blick

Abzüge Rentenzahlung bzw. Kapitalzahlung

Steuern und Sozialabgaben

Kapitalzahlung der Pensionskasse

Steuern und Sozialabgaben

Abgaben

von | Okt. 21, 2025

Aktuelles zum zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetz

August 2025

Mit dem Bruch der Ampel-Koalition im Herbst 2024 wurden auch die Pläne für ein zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG II) zunächst auf Eis gelegt. Nun hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales einen Referentenentwurf zum BRSG II veröffentlicht.

Das neue BRSG II: Zwei Aspekte fallen auf

An dieser Stelle möchten wir Ihnen einen kurzen Überblick geben. Zwei Aspekte fallen rund um das neue BRSG sofort auf: Der vorgelegte Entwurf unterscheidet sich inhaltlich in weiten Teilen kaum vom Kabinettsentwurf aus dem September 2024. Jedoch hat sich der zeitliche Rahmen erheblich verändert – viele Regelungen greifen deutlich später.

HAPEV Icon Boombox
HAPEV Icon Triangle

Weiterhin stehen Themen wie die "Stärkung der Sozialpartnermodelle", "höhere Abfindungsgrenzen" bei Verwendung für die Altersvorsorge sowie Regelungen zur "vorzeitigen Inanspruchnahme einer Betriebsrente" im Fokus. Auch die Verbesserungen im Bereich der sogenannten "Kleinverdienerförderung" (Dynamisierung) sind grundsätzlich zu begrüßen – auch wenn deren Umsetzung erst zu einem späteren Zeitpunkt vorgesehen ist. Einige dieser Änderungen können insbesondere für Pensionskassen spürbare Verbesserungen mit sich bringen.

Wichtige Impulse, Potenzial für Erweiterungen

Das BRSG II setzt wichtige Impulse – bietet jedoch zugleich noch viel Potenzial für sinnvolle Erweiterungen. Einen Link zum Referentenentwurf finden Sie hier:

In den kommenden Monaten (nach der Sommerpause) folgen die nächsten Schritte im Gesetzgebungsverfahren. Zunächst besteht die Möglichkeit zur Stellungnahme – etwa für Verbände und Organisationen.

Wir behalten das BRSG II für Sie und unsere Versorgungseinrichtungen weiterhin fest im Blick und planen entsprechende Informationsangebote über unsere Kanäle und Veranstaltungsformate.

%

Leidenschaft

%

Langeweile

bAV-STRATEGIEN

Cookie Consent mit Real Cookie Banner