Eine Gemeinschaft

Zusammen für eine Top-bAV

Das ist die PEG

Fast die gesamte Nahrungs- und Genussmittelindustrie entschied sich 2002 für die Zusammenarbeit in einem eigenen Bereich der HPK – so entstand die PEG (die Pensionskasse Ernährung und Genuss in der Hamburger Pensionskasse von 1905 VVaG). Eine starke Gemeinschaft – seit nunmehr über 20 Jahren.

Die Arbeitgeberverbände und die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) schrieben mit ihrer Entscheidung eine der Erfolgsgeschichten im Bereich der tariflichen betrieblichen Altersvorsorge. Die Ausgestaltung u. a. mit obligatorischen Arbeitgeberbeiträgen hatte und hat auch heute noch eine hohe Strahlkraft auf andere Branchen.

Berufsschutz Plus Schutzschild
Berufsschutz Plus Schutzschild

Mit dem Berufsschutz Plus waren es 2022 wieder Tarifparteien der Ernährungswirtschaft, die eine wegweisende tarifliche Einigung auf den Weg brachten – eine Berufsunfähigkeitsversicherung für die rund 19.000 Beschäftigten der bayerischen Milchwirtschaft.

Weitere Informationen zum Premium-Produkt Berufsschutz Plus, das gezielt als Lösung für ganze Branchen entwickelt wurde, finden Sie auf unserer Webseite.

Die PEG in Zahlen

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Wegweisend

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der Beiträge zur HPK

PEG

von | Okt. 6, 2025

Aktuelles zum zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetz

August 2025

Mit dem Bruch der Ampel-Koalition im Herbst 2024 wurden auch die Pläne für ein zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG II) zunächst auf Eis gelegt. Nun hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales einen Referentenentwurf zum BRSG II veröffentlicht.

Das neue BRSG II: Zwei Aspekte fallen auf

An dieser Stelle möchten wir Ihnen einen kurzen Überblick geben. Zwei Aspekte fallen rund um das neue BRSG sofort auf: Der vorgelegte Entwurf unterscheidet sich inhaltlich in weiten Teilen kaum vom Kabinettsentwurf aus dem September 2024. Jedoch hat sich der zeitliche Rahmen erheblich verändert – viele Regelungen greifen deutlich später.

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Weiterhin stehen Themen wie die "Stärkung der Sozialpartnermodelle", "höhere Abfindungsgrenzen" bei Verwendung für die Altersvorsorge sowie Regelungen zur "vorzeitigen Inanspruchnahme einer Betriebsrente" im Fokus. Auch die Verbesserungen im Bereich der sogenannten "Kleinverdienerförderung" (Dynamisierung) sind grundsätzlich zu begrüßen – auch wenn deren Umsetzung erst zu einem späteren Zeitpunkt vorgesehen ist. Einige dieser Änderungen können insbesondere für Pensionskassen spürbare Verbesserungen mit sich bringen.

Wichtige Impulse, Potenzial für Erweiterungen

Das BRSG II setzt wichtige Impulse – bietet jedoch zugleich noch viel Potenzial für sinnvolle Erweiterungen. Einen Link zum Referentenentwurf finden Sie hier:

In den kommenden Monaten (nach der Sommerpause) folgen die nächsten Schritte im Gesetzgebungsverfahren. Zunächst besteht die Möglichkeit zur Stellungnahme – etwa für Verbände und Organisationen.

Wir behalten das BRSG II für Sie und unsere Versorgungseinrichtungen weiterhin fest im Blick und planen entsprechende Informationsangebote über unsere Kanäle und Veranstaltungsformate.

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